Ehe für alle, eigentlich Homo-Ehe
Ehe für alle, eigentlich Homo-Ehe
In einer völlig übereilten und nebenbei rechtlich sehr zweifelhaften Entscheidung hat der Bundestag die Ehe für alle beschlossen.
SPIEGEL ONLINE Politik - "Historische Entscheidung - Bundestag beschließt Ehe für alle - Merkel stimmt dagegen"
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 55187.html
FOCUS ONLINE Video - "Abstimmung über "Ehe für alle" im Bundestag - Als Erika Steinbach mit Merkel abrechnet, erteilt ihr Norbert Lammert eine Lektion
http://www.focus.de/politik/videos/abst ... 01515.html
Kommentar
Was auch immer man von der Sache selbst hält, das Gesetzt wird definitiv Grundgesetz widrig sein. Das Bundesverfassungsgericht wird es ohne Grundgesetzänderung definitiv aufheben müssen. Da sieht man wieder was dabei herauskommt wenn sich Politiker von Unvernunft leiten lassen und meinen auf dem Weg zur Bundestagswahl noch schnell ein Paar Punkte machen zu müssen.
Das was Lammert, nebenbei korrekter Weise, zur abgeordneten Steinbach gesagt hat offenbart zusätzlich eine große Schwachstelle der deutschen Parlamentarismus. Grundsätzlich ist ein Abgeordneter in seinen Entscheidungen nur dem Recht und seinem Gewissen verantwortlich. Insoweit ist Fraktionszwang eigentlich rechtswidrig weil dieser einem Abgeordneten ein unter Umständen seinem Gewissen entgegenstehende Entscheidung abnötigt.
SPIEGEL ONLINE Politik - "Historische Entscheidung - Bundestag beschließt Ehe für alle - Merkel stimmt dagegen"
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FOCUS ONLINE Video - "Abstimmung über "Ehe für alle" im Bundestag - Als Erika Steinbach mit Merkel abrechnet, erteilt ihr Norbert Lammert eine Lektion
http://www.focus.de/politik/videos/abst ... 01515.html
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Was auch immer man von der Sache selbst hält, das Gesetzt wird definitiv Grundgesetz widrig sein. Das Bundesverfassungsgericht wird es ohne Grundgesetzänderung definitiv aufheben müssen. Da sieht man wieder was dabei herauskommt wenn sich Politiker von Unvernunft leiten lassen und meinen auf dem Weg zur Bundestagswahl noch schnell ein Paar Punkte machen zu müssen.
Das was Lammert, nebenbei korrekter Weise, zur abgeordneten Steinbach gesagt hat offenbart zusätzlich eine große Schwachstelle der deutschen Parlamentarismus. Grundsätzlich ist ein Abgeordneter in seinen Entscheidungen nur dem Recht und seinem Gewissen verantwortlich. Insoweit ist Fraktionszwang eigentlich rechtswidrig weil dieser einem Abgeordneten ein unter Umständen seinem Gewissen entgegenstehende Entscheidung abnötigt.
© TU Graz
Solidarität mit den Menschen in der Ukraine
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Berthold Brecht)
Re: Ehe für alle, eigentlich Homo-Ehe
Nur weil das Bundesverfassungsgericht bislang keinen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung von Homo- und Heterosexuellen in Sachen Ehe anerkannt hat, heißt das noch lange nicht, dass es die auf einfachgesetzlicher Ebene gewährte Gleichbehandlung für verfassungswidrig erklären wird. Dazu bedürfte es m. M. n. eines Nachteils für die herkömmlichen Familien durch Homo - Ehen, den ich beim besten Willen nicht erkennen kann.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Die Meinung von Fachleuten dazu
AFP - "Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier hält Homoehe-Gesetz für verfassungswidrig"
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/po ... li=BBqg6Q9
Kommentar
Offensichtlich bin ich mit meiner Meinung nicht so ganz alleine...
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Offensichtlich bin ich mit meiner Meinung nicht so ganz alleine...
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Re: Ehe für alle, eigentlich Homo-Ehe
Ein solcher Nachteil ist nicht erforderlich, denn die Gleichstellung, bzw. eine Homo-Ehe als solche ist im GG gar nicht vorgesehen. Schon deshalb muss das erst einmal im GG verankert werden, was es bislang nicht ist. De facto existiert dort nur die Vorgabe der Ehe zwischen Mann und Frau als "Ehe" und dazu steht die Homo-Ehe mal definitiv im Widerspruch. Ergo: Gesetz GG-widrig.AlexRE hat geschrieben:Nur weil das Bundesverfassungsgericht bislang keinen Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung von Homo- und Heterosexuellen in Sachen Ehe anerkannt hat, heißt das noch lange nicht, dass es die auf einfachgesetzlicher Ebene gewährte Gleichbehandlung für verfassungswidrig erklären wird. Dazu bedürfte es m. M. n. eines Nachteils für die herkömmlichen Familien durch Homo - Ehen, den ich beim besten Willen nicht erkennen kann.
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Re: Ehe für alle, eigentlich Homo-Ehe
Herr Papier ist auf einem CDU - Ticket ins Bundesverfassungsgericht gekommen. Die Auffassungen ideologisch befangener Richter zu den Kernthemen ihrer Ideologie sind mit äußerster Vorsicht zu genießen.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Re: Ehe für alle, eigentlich Homo-Ehe
AlexRE hat geschrieben:Herr Papier ist auf einem CDU - Ticket ins Bundesverfassungsgericht gekommen. Die Auffassungen ideologisch befangener Richter zu den Kernthemen ihrer Ideologie sind mit äußerster Vorsicht zu genießen.
Dem stimme ich zu. Doch sind nicht alle Richter des BVerfG auf diese oder ähnliche Weise durch ihre Parteizugehörigkeit oder zumindest einer nahen Verbindung dazu dorthin gelangt? Dann dürfte da keiner mehr über die Homo-Ehe entscheiden, wenn man danach ginge.
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Re: Ehe für alle, eigentlich Homo-Ehe
Noch einmal: Solange keinerlei Nachteile für den Schutz der heterosexuellen Ehen und ihren Zweck, Kindern ein optimales familiäres Umfeld zu schaffen, darstellbar ist, wäre es eine reine Bevormundung der ersten Gewalt und damit des Volkssouveräns durch die dritte Gewalt, wenn ideologisch befangene Verfassungsrichter die rechtspolitischen Wünsche der von ihnen bevorzugten Richtung als Willen der Autoren des Grundgesetzes verkaufen würden. Ich glaube nicht, dass sie das bei diesem Thema bringen.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Ehe für alle, eigentlich Homo-Ehe
Ändern wird sich erst mal gar nichts bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. So lange wird der Gesetzgeber sicherheitshalber warten.Und dann wird sich auch nichts ändern, denn das Bundesverfassungsgericht wird diese Entscheidung als grundgesetzwidrig kassieren.
Und dann wird alles wieder so sein wie bisher.
Nachtrag.
... bei dieser Gelegenheit hätte man die Möglichkeit gehabt ,auch Menschen, die mehrere Partner lieben die Ehe zu ermöglichen.
(Satz enthält Ironie)
Und dann wird alles wieder so sein wie bisher.
Nachtrag.
... bei dieser Gelegenheit hätte man die Möglichkeit gehabt ,auch Menschen, die mehrere Partner lieben die Ehe zu ermöglichen.
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Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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Re: Ehe für alle, eigentlich Homo-Ehe

Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Ehe für alle, eigentlich Homo-Ehe
Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Tja - das unwichtigere Gesetz war eben von den Parteibossen als Gewissensentscheidung ohne Fraktionszwang freigegeben, während das wichtigere Gesetz wie üblich von den Bossen alleine beschlossen wurde und von den Abgeordneten durchgewunken werden musste. Das Grundgesetz (hier: Artikel 38, Unabhängigkeit der Abgeordneten) funktioniert also nur, wenn es um nichts oder wenig geht.

Tja - das unwichtigere Gesetz war eben von den Parteibossen als Gewissensentscheidung ohne Fraktionszwang freigegeben, während das wichtigere Gesetz wie üblich von den Bossen alleine beschlossen wurde und von den Abgeordneten durchgewunken werden musste. Das Grundgesetz (hier: Artikel 38, Unabhängigkeit der Abgeordneten) funktioniert also nur, wenn es um nichts oder wenig geht.
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