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Re: EuGH-Rechtsprechung

Verfasst: 05.10.2024, 11:14
von AlexRE
Der EuGH in Luxemburg hat allen Frauen mit afghanischer Staatsangehörigkeit pauschal die Flüchtlingseigenschaft zugestanden. Europäische Behörden haben jetzt nur noch Geschlecht und Staatsangehörigkeit zu prüfen, dann steht die Entscheidung fest.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... -asylgrund

Re: EuGH-Rechtsprechung

Verfasst: 05.10.2024, 15:42
von maxikatze
AlexRE hat geschrieben:Der EuGH in Luxemburg hat allen Frauen mit afghanischer Staatsangehörigkeit pauschal die Flüchtlingseigenschaft zugestanden. Europäische Behörden haben jetzt nur noch Geschlecht und Staatsangehörigkeit zu prüfen, dann steht die Entscheidung fest.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... -asylgrund
1. Müssen wir jetzt damit rechnen, dass afghanische Frauen nach Deutschland geschickt werden, um dann Familiennachzug zu beantragen? :?

2. Bekommt ein afghanischer Mann, der angibt, sich als Frau zu fühlen, Asyl in Deutschland, weil er als Mann möglicherweise geringere Aussichten hat, als Asylberechtigter anerkannt zu werden?

Re: EuGH-Rechtsprechung

Verfasst: 05.10.2024, 17:39
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:Der EuGH in Luxemburg hat allen Frauen mit afghanischer Staatsangehörigkeit pauschal die Flüchtlingseigenschaft zugestanden. Europäische Behörden haben jetzt nur noch Geschlecht und Staatsangehörigkeit zu prüfen, dann steht die Entscheidung fest.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... -asylgrund
1. Müssen wir jetzt damit rechnen, dass afghanische Frauen nach Deutschland geschickt werden, um dann Familiennachzug zu beantragen? :?

2. Bekommt ein afghanischer Mann, der angibt, sich als Frau zu fühlen, Asyl in Deutschland, weil er als Mann möglicherweise geringere Aussichten hat, als Asylberechtigter anerkannt zu werden?
Wenn sie ihre männliche Verwandtschaft nachholen, wird das freie Leben in Europa nur ein Zwischenspiel. Dann leben sie hier so unfrei wie in Afghanistan, falls sie nicht riskieren wollen, wg. "Familienehre" ermordet zu werden.

Verhindern kann man den Nachzug vermutlich nicht, weil das Familienleben ja auch ein Menschenrecht ist.

Re: EuGH-Rechtsprechung

Verfasst: 06.10.2024, 11:18
von Uel
Der Irrsinn von an Utopia orientierten Richtern kann nur noch begegnet werden, indem man die Verträge kündigt, derer man sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen hat. Für den europäischen Gerichtshof wird die Zeit auch allmälig reif.
Wenn unsere moralische Führungsnation Gerichtshöfe solcher Art grundsätzlich nicht anerkennt, warum in aller Welt sollten wir das dann tun. Inbesondere wenn sich Richter anmaßen, als von der Bevölkerung Ungewählte ohne das Risiko der Abwahl jetzt Weltpolitik machen zu wollen. Der juristische Theoretiker kann sich leicht eine perfekte Welt herbeiträumen, jeder mit Alltagsproblemen Konfrontierte weiß, dass es sie nie geben wird.

Wer maßlos wird, beschädigt das Maß der Dinge!