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Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch
Verfasst: 26.09.2012, 07:01
von maxikatze
netzwerkB Pressemitteilung 24.09.2012
http://twitter.com/NorbertDenef
Nach zwei Jahren Untätigkeit der SPD und der übrigen Parteien und einem
Runden Tisch von Politik und Institutionen, dessen Ergebnisse den Belangen
der Täter und deren Organisationen mehr entgegen kommt als den Interessen
der Opfer (z.B. bei Fragen wie Anzeigepflicht und Höhe der Entschädigung),
bringt die SPD das Thema Verjährungsfristen im zivilrechtlichen Bereich,
als auch im strafrechtlichen Bereich, bei sexuellem Missbrauch von Kindern
und minderjährigen Schutzbefohlen, auf die Tagesordnung des Deutschen
Bundestages...
Der Sprecher von netzwerkB, Norbert Denef, wird als Besucher an der
Plenarsitzung teilnehmen (Tagesordungspunkt 12 wird ca. 18:15 bis 18:45 Uhr
beraten). Norbert Denef steht anschließend für Interviews zur Verfügung. Es
wird um eine vorherige Absprache gebeten.
Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch
Verfasst: 09.10.2012, 06:46
von maxikatze
Bitte mitzeichnen:
http://netzwerkb.org/petition/
Liebe Freundinnen und Freunde,
der Deutsche Bundestag hat meine Petition „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ abgelehnt. Deshalb habe ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, weil sie damit ihre Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt ...
Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch
Verfasst: 09.10.2012, 08:52
von Sonnenschein+8+
moin maxi, habs gemacht
Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch
Verfasst: 20.11.2012, 18:02
von maxikatze
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt die Beschwerde mit
Schreiben vom 4. Oktober 2012 für unzulässig.
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads ... r-2012.pdf
Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner
Berufung ... keine weiteren Auskünfte über die Beschlussfassung, so die
Schweizer Richterin Helen Keller. Die unmenschliche und eiskalte
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes regt zum Nachdenken an.
Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch
Verfasst: 03.01.2013, 14:56
von AlexRE
Wenn wir in Deutschland Volksabstimmungen auf Bundesebene hätten, wären wir mit Sicherheit auch schon so weit:
SEXUALDELIKTE
Missbrauch verjährt nicht mehr
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern unter 12 Jahren ist in der Schweiz nicht mehr verjährbar. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist am 1. Januar in Kraft getreten. Sie gilt auch für Straftaten, die am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren.
Damit wird die Unverjährbarkeitsinitiative, die 52% der Stimmberechtigten am 30. November 2008 gegen den Willen von Bundesrat und Parlament gutgeheissen haben, umgesetzt. Das Parlament hat die Gesetzesänderung am 15. Juni 2012 verabschiedet. Da kein Referendum dagegen ergriffen wurde, trat sie am 1. Januar in Kraft.
(...)
http://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaf ... d=34612082
Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch
Verfasst: 03.01.2013, 15:35
von Staber
@Alex
...wären wir mit Sicherheit auch schon so weit:
Mal ganz abgesehen davon, bin ich überzeugt , dass Volksabstimmungen gefährlich für unsere Demokratie sind. Unser parlamentarisches System funktioniert doch eigentlich gut. Und Deutschland mit der Schweiz zu vergleichen ist auch blödsinnig. Was passiert denn, wenn sich eine Abstimmung nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt? Was hat denn eine höhere Legitimation? Eine eventuell kurzzeitige Stimmung in der Bevölkerung oder unsere Ideale im GG nach denen wir seid Jahrzehnten gut leben? Wer bestimmt worüber abgestimmt wird? Was wenn etwas beschlossen werden muss, weil es sich nicht vermeiden lässt , aber das Volk dagegen stimmt? Wir wählen Politiker weil sie auch unpopuläre Entscheidungen treffen können.
Kleines Beispiel !
Da soll also ein älterer Mensch, der noch nie in seinem Leben in Stuttgart war, vielleicht einmal im Jahr mit der Bundesbahn eine kurze Strecke fährt und dem es völlig egal ist, wie lange man von Stuttgart nach Ulm fährt, mit entscheiden, ob in Stuttgart dieser neue Durchgangsbahnhof gebaut wird. Und der gleiche Mensch, der von der Sicherheit der Atomreaktoren, wie die weitaus meisten anderen Menschen, keine blasse Ahnung hat, soll mit entscheiden, ob die Laufzeit der Atomkraftwerke verlängert wird oder nicht. Wie soll das gehen? Alex, wie ich Dich kenne, hast du die passende Antwort
gruß staber
Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch
Verfasst: 03.01.2013, 16:03
von AlexRE
Was passiert denn, wenn sich eine Abstimmung nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt? Was hat denn eine höhere Legitimation?
Ganz einfach: In Deutschland hätte eindeutig das Grundgesetz die höchste Legitimation (in der Schweiz kann sich eine Volksabstimmung auch jederzeit mit der Verfassung selbst befassen).
Es gibt keine seriösen Modelle für Volksabstimmungen auf Bundesebene in Deutschland, die keine Sicherung gegen verfassungswidrige Abstimmungsthemen vorsehen. Insbesondere den Grundrechtsschutz von Einzelnen und Minderheiten wollen alle deutschen Vertreter der direkten Demokratie gewährleisten.
Der Unterschied zu der heutigen Situation wäre aber, dass heute verfassungswidrige Parlamentsgesetze sehr oft jahrelang in Kraft bleiben und permanent Verfassungsunrecht in unzähligen Einzelfällen generieren, bevor das BVerfG das Ganze abstellt. Verfassungswidrige Abstimmungsthemen dagegen würden vor der Abstimmung durch das BVerfG überprüfbar sein, so dass gegen Grundrechte gerichtete Volksinitiativen frühzeitig gestoppt würden.
Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch
Verfasst: 03.01.2013, 17:04
von Livia
Staber hat geschrieben:@Alex
...wären wir mit Sicherheit auch schon so weit:
Mal ganz abgesehen davon, bin ich überzeugt , dass Volksabstimmungen gefährlich für unsere Demokratie sind. Unser parlamentarisches System funktioniert doch eigentlich gut. Und Deutschland mit der Schweiz zu vergleichen ist auch blödsinnig. Was passiert denn, wenn sich eine Abstimmung nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt? Was hat denn eine höhere Legitimation? Eine eventuell kurzzeitige Stimmung in der Bevölkerung oder unsere Ideale im GG nach denen wir seid Jahrzehnten gut leben? Wer bestimmt worüber abgestimmt wird? Was wenn etwas beschlossen werden muss, weil es sich nicht vermeiden lässt , aber das Volk dagegen stimmt? Wir wählen Politiker weil sie auch unpopuläre Entscheidungen treffen können.
Kleines Beispiel !
Da soll also ein älterer Mensch, der noch nie in seinem Leben in Stuttgart war, vielleicht einmal im Jahr mit der Bundesbahn eine kurze Strecke fährt und dem es völlig egal ist, wie lange man von Stuttgart nach Ulm fährt, mit entscheiden, ob in Stuttgart dieser neue Durchgangsbahnhof gebaut wird. Und der gleiche Mensch, der von der Sicherheit der Atomreaktoren, wie die weitaus meisten anderen Menschen, keine blasse Ahnung hat, soll mit entscheiden, ob die Laufzeit der Atomkraftwerke verlängert wird oder nicht. Wie soll das gehen? Alex, wie ich Dich kenne, hast du die passende Antwort
gruß staber
Wenn ich diese Abstimmungsmeinungen von Staber und auch Arbeitslos lese, stelle ich ganz einfach fest, dass keine Erfahrungen mit Volksabstimmungen vorhanden sind und daher auch kein seriöses Urteil darüber abgegeben werden kann. Jede Initiative wird bevor sie zur Abstimmung gelangt zuerst laut Gesetze überprüft, ob sie überhaupt zur Abstimmung gelangen darf. Das kann manchmal sogar zwei oder drei Jahre dauern, bis alles unter Dach und Fach ist. Dann wäre dein Argument betreffend den Durchgangsbahnhof für eine Abstimmung sowieso bei uns nur für den betreffenden Kanton zugelassen und nicht in der ganzen Schweiz. So müsste das auch in Deutschland gemacht werden. Schade, dass dieses Abstimmungsrecht bei uns immer missverstanden wird.
Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch
Verfasst: 03.01.2013, 21:12
von Staber
@Livia
dass keine Erfahrungen mit Volksabstimmungen vorhanden sind und daher auch kein seriöses Urteil darüber abgegeben werden kann.
....woher auch!!!!
gruß staber
Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch
Verfasst: 03.01.2013, 22:32
von DJ_rainbow
Nun, ich habe Erfahrung mit einer Volksabstimmung, im kommunalen Bereich. Ein Vorhaben wurde mit 88 % abgelehnt, durchgeführt wurde es trotzdem.