Bundesgerichtliche Urteile

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AlexRE
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Re: Bundesgerichtliche Urteile

Beitrag von AlexRE »

Staber hat geschrieben:Alex schrieb
Wo sollen denn die Mieter ihr Kreuz sinnvoll unterbringen?
Freie Wähler, ;) . Sie bietet dort allen, die zwar konservativ, aber nicht CSU wählen wollen, eine Alternative.

https://www.freiewaehler.eu/unsere-poli ... lprogramm/
Die wähle ich sowieso, werden allerdings kaum über die 5 % kommen. So schlau sind die Deutschen noch lange nicht.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Staber
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Re: Bundesgerichtliche Urteile

Beitrag von Staber »

Der erste Entwurf des Infektionsschutzgesetzes ist aufgetaucht.

Unter Abschnitt 7 liest man da:
"Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit... der Freiheit der Person... der Freizügigkeit ... und der Unverletzlichkeit der Wohnung... WERDEN EINGESCHRÄNKT
und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 5 eingeschränkt werden."
Damit ist staatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet.

https://www.swp.de/panorama/corona-infe ... 12601.html
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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AlexRE
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Re: Bundesgerichtliche Urteile

Beitrag von AlexRE »

Staber hat geschrieben:Der erste Entwurf des Infektionsschutzgesetzes ist aufgetaucht.

Unter Abschnitt 7 liest man da:
"Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit... der Freiheit der Person... der Freizügigkeit ... und der Unverletzlichkeit der Wohnung... WERDEN EINGESCHRÄNKT
und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 5 eingeschränkt werden."
Damit ist staatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet.

https://www.swp.de/panorama/corona-infe ... 12601.html
Auf mögliche Einschränkungen von Grundrechten muss man bei jedem Gesetz hinweisen, das nennt sich Zitiergebot:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zitiergebot
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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maxikatze
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Re: Bundesgerichtliche Urteile

Beitrag von maxikatze »

Stephan Harbarth war zuvor Bundestagsabgeordneter für die CDU.
Ich bin gespannt, wie die Entscheidung zur Bundesnotbremse ausfällt, denn Harbarth wurde für nicht befangen erklärt.
Bei einem Abendessen sprach die Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts über die Coronapolitik. Kläger warfen Präsident Harbarth deshalb Befangenheit vor – in Karlsruhe sieht man es anders.
https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... mHqycaOdq4
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts beabsichtigt, über mehrere ausgewählte Hauptsacheverfahren betreffend die „Bundesnotbremse“ voraussichtlich noch im Oktober/November 2021 zu entscheiden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 1-078.html
Wir wissen, sie lügen.
Sie wissen, dass sie lügen.
Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Und trotzdem lügen sie weiter.

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Staber
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Re: Bundesgerichtliche Urteile

Beitrag von Staber »

Moin!
Sie begreifen offenbar nicht, was das Amt eines BVerGPräsidenten bedeutet.
Ich habe es bereits unten schon erläutert:

Der Präsident des BVerG ist Verfassungsorgan.
Er ist ganz, ganz oben, so wie der Bundespräsident, der Kanzler mehr geht nicht.
Er ist aller oberste Autorität.
Er ist einzig nur noch seinem Gewissen verpflichtet und seinem Amt.
Und insbesondere: Er ist absolut niemandem zu irgendwas verpflichtet, ist absolut niemandem etwas schuldig, das wäre auch seinem Amt gegenüber schlichtweg unwürdig.
In des Volkes Sprache ausgedrückt: "So ein Zwergerl will was von mir? Geht mir am A... vorbei, soll sich schleichen", da kann kommen wer will.
Und:
Dem Ex-VerfGPräsidenten Vosskuhle hat man von hoher politischer Seite das Amt des Bundespräsidenten angedient.
Er hat dankend abgelehnt, kein Interesse.
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Re: Bundesgerichtliche Urteile

Beitrag von maxikatze »

Verfassungsbeschwerden gegen „Bundesnotbremse“ erfolglos
>>„Verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar“: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ abgewiesen. Darin ging es unter anderem um Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Auch Schulschließungen im Frühjahr waren zulässig.<<
https://www.welt.de/politik/deutschland ... lglos.html

Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau kommentiert den Beschluss: "Wir steuern auf chinesische Verhältnisse zu." Der erste Senat des BVerfG entwickle sich zum "Totengräber des freiheitlichen Verfassungsstaates".
https://www.tichyseinblick.de/meinungen ... 9RpwnwzZVE
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Re: Bundesgerichtliche Urteile

Beitrag von Sonnenschein+8+ »

maxikatze hat geschrieben:Verfassungsbeschwerden gegen „Bundesnotbremse“ erfolglos
>>„Verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar“: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ abgewiesen. Darin ging es unter anderem um Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Auch Schulschließungen im Frühjahr waren zulässig.<<
https://www.welt.de/politik/deutschland ... lglos.html

Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau kommentiert den Beschluss: "Wir steuern auf chinesische Verhältnisse zu." Der erste Senat des BVerfG entwickle sich zum "Totengräber des freiheitlichen Verfassungsstaates".
https://www.tichyseinblick.de/meinungen ... 9RpwnwzZVE
ich finde es ok, dass man das gemacht hat
Bin ich zu bunt für euch, seid ihr zu braun.
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Re: Bundesgerichtliche Urteile

Beitrag von AlexRE »

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:Verfassungsbeschwerden gegen „Bundesnotbremse“ erfolglos
>>„Verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar“: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ abgewiesen. Darin ging es unter anderem um Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Auch Schulschließungen im Frühjahr waren zulässig.<<
https://www.welt.de/politik/deutschland ... lglos.html

Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau kommentiert den Beschluss: "Wir steuern auf chinesische Verhältnisse zu." Der erste Senat des BVerfG entwickle sich zum "Totengräber des freiheitlichen Verfassungsstaates".
https://www.tichyseinblick.de/meinungen ... 9RpwnwzZVE
ich finde es ok, dass man das gemacht hat
Ich finde das Urteil auch richtig. Leider hat die zu große Politiknähe der Verfassungsrichter in der jüngeren Vergangenheit auch zu kaum vertretbaren Urteilen geführt, z. B. zum Thema Schuldenunion. Deshalb ist das Gericht heute nicht mehr in der Lage, misstrauische Minderheiten in der Gesellschaft wie die Corona - Skeptiker zu überzeugen und Gräben zuzuschütten. Für die heutigen Staats - Ungläubigen ist das Gericht so wenig vertrauenswürdig wie der Spiegel nach Relotius.

Was Herrn Voßgerau und seine Totengräber - Theorie betrifft:
corona tote.jpg
https://www.berliner-kurier.de/panorama ... a-li.84835

Er sollte mal an einem Begräbnis - Event nach dem Zusammenbruch des Gesundheitswesens in irgendeiner Gegend auf der Welt teilnehmen, und wenn er nur für einen Tag mitbuddelt. Dann geht er vielleicht nicht mehr ganz so fahrlässig mit Begriffen um und überdenkt die Sache mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz noch einmal.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Bundesgerichtliche Urteile

Beitrag von maxikatze »

Wird die Pflege-Impfpflicht gekippt? Bundesverfassungsgericht kündigt Entscheidung an
Heute wird das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über Eilanträge gegen das Gesetz zur Corona-Impfpflicht in Kliniken und in Pflegeberufen verkünden.
Es waren über 70 Verfassungsbeschwerden von etwa 300 Klägern gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal in Karlsruhe eingegangen.
Das Gericht wird die Entscheidung auf seiner Homepage veröffentlichen.
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Re: Bundesgerichtliche Urteile

Beitrag von AlexRE »

Ich glaube nicht, dass die Beschwerdeführer gegen die Impfpflicht durchkommen, soweit es um Pflegekräfte geht.

Allerdings hat das BVerfG auch in Sachen Böhmermann überrascht:

https://www.tagesschau.de/inland/gesell ... l-101.html

In dem Fall allerdings nicht so sehr wegen des Ergebnisses, sondern weil sie die Verfassungsbeschwerde nicht einmal der Begründung ihrer Zurückweisung für würdig erachten.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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