https://www.karlsruhe-insider.de/news/k ... mcnRVjeuts
Das Landgericht Passau hatte im Januar 2019 den 25-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 16-jährige Gegner und zwei andere junge Schläger bekamen Jugendstrafen auf Bewährung.
Das Landgericht Passau hatte im Januar 2019 den 25-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 16-jährige Gegner und zwei andere junge Schläger bekamen Jugendstrafen auf Bewährung.


Das kommt davon, wenn die Post und alle Brief- und Paketzusteller ihre Billiglöhner zwecks Profitmaximierung unter massiven Zeitdruck setzen. Da kann mittlerweile alles passieren, selbst das Wegwerfen von Briefen und Paketen durch überforderte Billiglöhner.maxikatze hat geschrieben:Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Deutsche Post für die verspätete Zustellung eines Schreibens zu fast 18.000 Euro Schadensersatz. Zuvor hatte das Bonner Landgericht einer Klägerin den Schadensersatz zugesprochen.
Aufgegeben hatte sie den Brief am 29. September 2017, den sie spätestens am 30. September hätte aufgeben müssen, um Ansprüche geltend machen zu können. Der Brief kam zu spät, trotz Extraporto am 04. Oktober beim Empfänger an. Die Frist war abgelaufen.
https://web.de/magazine/panorama/brief- ... n-34741824
Das war wirklich knapp. In so einer Situation würde ich den Brief selbst hinbringen, natürlich in Begleitung eines Zeugen. Wahrscheinlich hat sie bis kurz vor Fristablauf gezögert, ihren Anspruch geltend zu machen, weil sie Ärger mit dem Arbeitgeber befürchtet hat. Da kenne ich selbst einige vergleichbare Fälle. Ansprüche aus Arbeitsverträgen verwirken meistens, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Entstehen geltend gemacht werden. Das steht in den meisten Arbeits- und Tarifverträgen.Staber hat geschrieben:Endlich mal ein Urteil im Sinne des Verbrauchers gegen die Post.Nur frage ich mich ,seit wann weis die Frau von ihren Anspruch ?
Sicher nicht erst seit 29.09 wenn der Brief ja schon am 30.09 bei ihren Arbeitgeber sein sollte.

Die früheste Möglichkeit der Kenntnisnahme des Inhalts durch den Empfänger ist allein entscheidend.maxikatze hat geschrieben:Mal nachgefragt - hat das Datum des Poststempels keine Relevanz für die korrekte Abrechnung zugunsten der Arbeitnehmerin? Egal wann zugestellt wurde?
https://www.focus.de/finanzen/experten/ ... 05337.html
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Im Netz diese Info gefunden:
>>Übrigens kann man den Empfang eines Einschreibens auch verweigern. Juristisch gesehen ist der Wert eines Einschreibens mit Rückschein darüber hinaus auch fast wertlos. Wenn der Empfänger nicht da ist, wird das Einschreiben wieder mitgenommen und 7 Tage lang zur Abholung in einer Postfiliale gelagert.<<
>>Wie lange dauert ein Einschreibebrief?
In den Deutschen Post AGB's ist festgeschrieben das jeder Brief der vor 17 Uhr noch abgegeben wurde am nächsten Werktag auch zugestellt wird. Dein Einschreiben also auch. Laut Auskunft der Post Servicestelle kann ein Einschreiben bis zu 7 !!! Arbeitstage brauchen<<
AlexRE hat geschrieben:Die früheste Möglichkeit der Kenntnisnahme des Inhalts durch den Empfänger ist allein entscheidend.maxikatze hat geschrieben:Mal nachgefragt - hat das Datum des Poststempels keine Relevanz für die korrekte Abrechnung zugunsten der Arbeitnehmerin? Egal wann zugestellt wurde?
https://www.focus.de/finanzen/experten/ ... 05337.html
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Im Netz diese Info gefunden:
>>Übrigens kann man den Empfang eines Einschreibens auch verweigern. Juristisch gesehen ist der Wert eines Einschreibens mit Rückschein darüber hinaus auch fast wertlos. Wenn der Empfänger nicht da ist, wird das Einschreiben wieder mitgenommen und 7 Tage lang zur Abholung in einer Postfiliale gelagert.<<
>>Wie lange dauert ein Einschreibebrief?
In den Deutschen Post AGB's ist festgeschrieben das jeder Brief der vor 17 Uhr noch abgegeben wurde am nächsten Werktag auch zugestellt wird. Dein Einschreiben also auch. Laut Auskunft der Post Servicestelle kann ein Einschreiben bis zu 7 !!! Arbeitstage brauchen<<

