Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch
Verfasst: 09.07.2012, 16:05
@ DJ ... mich wundert, dass ich gerade Dich hier unter den Naiven finde.
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Über eine Verlängerung der Verjährungsfrist wär ich ja bereit zu diskutieren. Ich wär sogar bereit über die Abschaffung zu diskutieren, wenn bei sehr verspäteter Anzeige wenigstens eine Hürde eingeführt würde, dass ein verspätetes Verfahren nur bei sehr guter Beweislage und sehr großer Wahrscheinlichkeit der Verurteilung eröffnet werden dürfte, damit die "Kollateralschäden" solcher zum Scheitern verurteilter Verfahren wenigstens gering gehalten werden könnten. Wie wenig die Öffentlichkeit reif ist, mit dem "Kollateralschaden" Freispruch aus Mangel an Beweisen um zu gehen, zeigt doch gerade hier extrem aktuell der Fall K..
Denn wenn die Klagenden selbst nach 35 Jahren so labil sind, wie der Hungerstreikende sein spätes Handeln beschreibt, dann kann jeder halbwegs wortgewandte Anwalt die Aussage des mutmaßlichen Opfers mit Leichtigkeit in Mißkredit bringen, zumal eine verzerrte, verdrängende Wahrnehmung ja gerade zum Krankheitsbild dieser traumatisierten Opfer gehören soll. Eine ärztlich attestierte verzerrte Wahrnehmung des Opferzeugen wird der Köder für jeden cleveren Anwalt des Angeklagten sein!
Ich denke, diese Abschaffungsdiskussion ist nur durch den Zeitgeist - Glaube möglich, man könne das Böse ausreichend ergründen und halbwegs gerecht aburteilen, gerecht bestrafen (selbst wenn alle Spuren, Indizien, Zeugen und Erinnerungen verblasst und verschwunden sein sollten), ausreichend entschädigen und durch "soziales Bearbeiten der Menschen" in zukünftigen Zeiten verhindern. Ich aber denke, es ist eher wie die Naturkatastrophen: man kann Sicherungen errichten, dass sie nicht unbedingt eintreten müssen, dass Gefährdeten Notfallhandlungsroutinen bekannt sind, dass wenn sie eintreten, alle mögliche Hilfe aktiviert wird, und dass wenigstens nachher ausreichend Behandelt und Entschädigt wird.
Warum sollte man öffentliches Geld in viele, wenig erfolgversprechende Altfälle verpulvern in denen Demente und Scheintote zu Gericht getragen werden und keiner sich erinnert? Sollte man nicht lieber stattdessen dieses ganze Geld in die Hand nehmen und endlich mit angemessenem Entschädigen anfangen?
Das Populistische muss nicht immer das Richtige oder den begrenzten Ressourcen Angemessene sein!
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Ich bin bisher nicht überzeugt worden, dass der diskutierte Straftatbestand gänzlich ohne Verjährungsfristen auskommen müsste. Wieso sollte man Totschlag nach 20Jahren verjähren lassen und Kindesmissbrauch überhaupt nicht? Mord ist rechtshistorisch nur deshalb nicht mehr mit Verjährungsfristen belegt, weil man Abgrenzungsschwierigkeiten mit Nazi-Massenmord hatte und den nun gar nicht verjähren lassen wollte.J. W. v. Goethe:
„Was ihr den Geist der Zeiten heißt,
Das ist im Grund der Herren eigner Geist,
In dem die Zeiten sich bespiegeln.
Über eine Verlängerung der Verjährungsfrist wär ich ja bereit zu diskutieren. Ich wär sogar bereit über die Abschaffung zu diskutieren, wenn bei sehr verspäteter Anzeige wenigstens eine Hürde eingeführt würde, dass ein verspätetes Verfahren nur bei sehr guter Beweislage und sehr großer Wahrscheinlichkeit der Verurteilung eröffnet werden dürfte, damit die "Kollateralschäden" solcher zum Scheitern verurteilter Verfahren wenigstens gering gehalten werden könnten. Wie wenig die Öffentlichkeit reif ist, mit dem "Kollateralschaden" Freispruch aus Mangel an Beweisen um zu gehen, zeigt doch gerade hier extrem aktuell der Fall K..
Denn wenn die Klagenden selbst nach 35 Jahren so labil sind, wie der Hungerstreikende sein spätes Handeln beschreibt, dann kann jeder halbwegs wortgewandte Anwalt die Aussage des mutmaßlichen Opfers mit Leichtigkeit in Mißkredit bringen, zumal eine verzerrte, verdrängende Wahrnehmung ja gerade zum Krankheitsbild dieser traumatisierten Opfer gehören soll. Eine ärztlich attestierte verzerrte Wahrnehmung des Opferzeugen wird der Köder für jeden cleveren Anwalt des Angeklagten sein!
Ich denke, diese Abschaffungsdiskussion ist nur durch den Zeitgeist - Glaube möglich, man könne das Böse ausreichend ergründen und halbwegs gerecht aburteilen, gerecht bestrafen (selbst wenn alle Spuren, Indizien, Zeugen und Erinnerungen verblasst und verschwunden sein sollten), ausreichend entschädigen und durch "soziales Bearbeiten der Menschen" in zukünftigen Zeiten verhindern. Ich aber denke, es ist eher wie die Naturkatastrophen: man kann Sicherungen errichten, dass sie nicht unbedingt eintreten müssen, dass Gefährdeten Notfallhandlungsroutinen bekannt sind, dass wenn sie eintreten, alle mögliche Hilfe aktiviert wird, und dass wenigstens nachher ausreichend Behandelt und Entschädigt wird.
Warum sollte man öffentliches Geld in viele, wenig erfolgversprechende Altfälle verpulvern in denen Demente und Scheintote zu Gericht getragen werden und keiner sich erinnert? Sollte man nicht lieber stattdessen dieses ganze Geld in die Hand nehmen und endlich mit angemessenem Entschädigen anfangen?
Das Populistische muss nicht immer das Richtige oder den begrenzten Ressourcen Angemessene sein!