Das Urteil ist in seinen Grundgedanken zwar nachvollziehbar und im wesentlichen Demokratieverständnis meiner Ansicht nach korrekt, hat aber einen entscheidenden Mangel Die Richter des entscheidenden Senats des BVerfG glauben anscheinend erkennen zu können wann eine Vereinigung in der Lage ist den Staat tatsächlich zu gefährden und erst dann wollen sie diese Vereinigung verbieten. Dem ist entgegen zu halten, dass, wenn eine Vereinigung, gleich welcher Art, tatsächlich so mächtig ist, den Staat in seinen Grundfesten zu erschüttern oder zu gefährden, dann brauchen und werden deren Mitglieder keine Gedanken mehr daran verschwenden, was ein BVerfG dazu meint. Dann ist das Thema realistisch durch, "der Drops gelutscht". Anscheinend haben die werten Herren nicht so wirklich viel aus der Vergangenheit gelernt wie schnell und vor allem zunächst unmerklich ein solcher Umschwung der allgemeinen Meinung stattfindet, noch dazu, wo das heute, im Zeitalter der Massen-Manipulation, noch risikoreicher ist als zur damaligen Zeit, in der Hetze "hinter den Kulissen" so gar nicht möglich war. Das Ganze ist ganz sicher keine Frage des Abzählens irgendwelcher Parteimitglieder, die allein sicher nicht entscheidend sein kann.
Sehr gut, sehr richtig, Excu, ... die Nazis brauchten ein Jahr, obwohl sie noch nicht einmal die absolute Mehrheit hatten ...