Von den vielen Übergriffen gegen Rettungskräfte sticht eine besonders hervor. Silvester: in Berlin-Mitte bedrohten mehrere Männer die Besatzung eines Rettungswagens des Arbeiter-Samariter-Bundes mit Pistolen. Die attackierten Einsatzkräfte alarmierten die Polizei, diese habe zwei scharfe Schusswaffen sichergestellt, sagte ein Feuerwehrsprecher.
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/ ... r-29415288Es gibt die Redewendung "über Leichen gehen". Die ehemalige stellvertretende Polizeichefin Koppers wurde nun zur Generalstaatsanwältin ernannt, obwohl sie nie als Staatsanwältin tätig war und eine qualifizierte Bewerberin existierte. Nun kann die Oberstaatsanwälting Koppers entscheiden, ob gegen die Vize-Polizeichefin Koppers ermittelt wird. Berlins Justizminister ist ein Grüner, Koppers ist eine Sympathisantin der Grünen. In ihrer Dienstzeit fiel die Schießstandaffäre. Koppers wusste von den Belastungen in den Schießständen, verweigerte aber Moderniesierungsmaßnahmen. Viele Mitarbeiter der Schießstände sind unheilbar an Krebs erkrankt und dienstunfähig. Manche brauchen sogar schon Betreuung durch Pflegekräfte.
Brandenburgs Generalstaatsanwalt und SPD-Direktkandidat Rautenberg schreibt, warum Koppers für das Amt der Chefanklägerin in Berlin ungeeignet ist.
Dass in Berlin nun eine Person Generalstaatsanwältin werden soll, die nie als Staatsanwältin tätig war, lässt angesichts der Mitbewerberin, die nicht nur stellvertretende Generalstaatsanwältin in Brandenburg war und dort zurzeit die für die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft zuständige Abteilungsleiterin ist, befürchten, dass die Auswahlentscheidung von sachwidrigen Erwägungen bestimmt war. Bereits als ich 2015 die Stellenausschreibung las, hatte ich den Eindruck, dass für die Leitung der bedeutendsten, weil für die Hauptstadt zuständigen deutschen Generalstaatsanwaltschaft gar kein besonders qualifizierter Staatsanwalt gesucht wurde.
Bereits die Ausschreibung unter Heilmann war nicht sachgerecht
So heißt es dort „Bewerber und Bewerberinnen sollen über staatsanwaltliche und/oder richterliche Erfahrungen sowie über fundierte Leitungserfahrungen in der Justiz verfügen, die sowohl durch die Tätigkeit in einem Gericht oder einer Strafverfolgungsbehörde als auch durch eine entsprechende Tätigkeit in einer Verwaltungsbehörde dokumentiert sind.“ Dass man Leitungserfahrungen in der Justiz durch Tätigkeit in einer Verwaltungsbehörde zu erlangen vermag, darf im Übrigen bezweifelt werden.
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