Marias Mörder ist laut seinem Vater schon 32 Jahre alt und keine 17 mehr. Dann wurde hier praktisch ein 32-jaehriger nach Jugendstrafrecht angezeigt. Mehrere Zeugen sagten außerdem vor Gericht, dass auf Altersangaben von Personen aus Afghanistan offenbar nicht viel zu geben ist. Afghanen machten sich gern älter, wenn sie respektvoll behandelt werden möchten; oder sie machten sich jünger, um in den Genuss von Vorteilen zu kommen. Marias Mörder trat einem Tag nach dem Mord als Sänger auf einem Multikulti-Fest auf. Seine "Pflegemutter" betreut noch weitere minderjährige Flüchtlinge. Sie bekam ihr Pflegekind nur selten zu Gesicht. Die Pflegemutter ist eine Psychologin, der Pflegevater ein Kinderarzt. Und weder Pflegeeltern noch sonstige Betreuer zweifelten Husseins Alter an. Für Minderjährige gibt es auch mehr Geld. Die Justiz ermittelt gegen den Jugendhelfer von Hussein, der für die Wiese Kinder- und Jugendhilfe GmbH arbeitete.
https://www.welt.de/vermischtes/article ... ein-K.htmlHussein K. war zur Tatzeit 32 jahre alt, sagt sein Vater.
https://www.n-tv.de/panorama/Vater-verr ... 74017.htmlhttps://www.welt.de/vermischtes/article ... likum.htmlZwar ist auf Altersangaben von Personen aus Afghanistan offenbar nicht viel zu geben, wie mehrere Zeugen vor Gericht bestätigen: Afghanen machten sich gern älter, wenn sie respektvoll behandelt werden möchten; oder sie machten sich jünger, um in den Genuss von Vorteilen zu kommen. Doch viele Zeugenberichte über K.s Verhalten lassen, mehr noch als sein Aussehen, auf einen Erwachsenen schließen und nicht auf einen unreifen Jungen. Verwunderlich nur, dass ausgerechnet Personen, die erfahren sein sollten in professioneller Jugendarbeit und Flüchtlingshilfe sowie im Umgang mit jungen Leuten, so gutgläubig auf die Mär vom „unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden“ hereingefallen sind, ihn komfortabel in einer für Jugendliche bestimmten „Pflegefamilie“ unterbrachten.
Was die sogenannte Pflegemutter des Angeklagten, eine 56 Jahre alte französisch-, persisch- und deutschsprechende Afghanin, über das Familienleben mit dem Flüchtling berichtete, wirft verstörende Fragen auf. Wenn K. als angeblich Minderjähriger unterzubringen war: Warum wurde er dann nicht mehr ins Leben seiner Gastfamilie eingebunden, sondern weitgehend sich selbst überlassen? Warum konnte er ungestört seiner Wege gehen? Warum konnte er „sehr oft“ nächtelang wegbleiben?
Die Pflegemutter wusste nichts von seinem Alkohol- und Drogenkonsum. Sie wusste nicht, dass er sich in Kneipen herumtrieb und Frauen belästigte. Seine häufigen Fehlzeiten in der Schule seien ihr erst im Nachhinein aufgefallen, sagte sie vor Gericht, obwohl sie doch für ihn die Entschuldigungen schrieb.