maxikatze hat geschrieben: Und hört endlich auf, die Ausreisepflichtigen weiterhin finanziell zu stützen. Wird der Asylantrag abgelehnt, sollte kein Geld mehr fließen.
"Vollziehbar Ausreisepflichtige" erhalten eingeschränkte Leistungen:
Asylbewerberleistungen
Während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen sollen die Geldleistungen für die Deckung der notwendigen persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens für die Leistungsberechtigten soweit möglich durch gleichwertige Sachleistungen ersetzt werden. Bei einer Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften können sie durch Sachleistungen ersetzt werden. Vollziehbar Ausreisepflichtige erhalten nur noch gekürzte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Übrigen wird die Vorauszahlung von Geldbeträgen auf höchstens einen Monat begrenzt. Damit wird eventuellen Anreizen, aus sachfremden Gründen einen Asylantrag zu stellen, entgegengewirkt.
http://www.asylgesetz.de/asylbewerberleistungsgesetz/
Eine Reduzierung auf Null können gewählte Politiker oder europäische Volkssouveräne in Abstimmungen nicht vornehmen, das würde an der Richterherrschaft in Deutschland und Europa scheitern. Die hohen Herrschaften würden behaupten, dass das die Menschenwürde verletzte und die Menschenwürde der gesamten Weltbevölkerung (außer der von Frauen, die zur Unzeit in schlecht beleuchteten Straßen herumlaufen) ist nun einmal in ganz Europa unantastbar.