AlexRE hat geschrieben:Noch was auf Facebook zu der rassistischen Hetze gegen Deutsche geschrieben:
Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland
Auch in Hamburg schreitet die Integration voran: Ein leitender Funktionär des Türkischen Elternbunds in Hamburg soll einem Bericht des Hamburg Journals im NDR-Fernsehen zufolge auf Facebook offen gegen Deutschland gehetzt haben. Offenbar als Reaktion auf die Armenienresolution des Deutschen Bundestages habe Malik Karabulut, Mitglied des Aufsichtsrats des Vereins, geschrieben: „Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt – und wir schweigen immer noch.“ Zudem soll er in seinem Eintrag die Deutschen als „Köterrasse“ bezeichnet und erklärt haben: „Ab jetzt könnt ihr was erleben.“
http://www.achgut.com/artikel/fundstuec ... eutschland>> Bei dem unterwürfigen Verhalten wundert's nicht, dass die Deutschen als Köterrasse bezeichnet werden. <<
Wahrscheinlich verwechselt er die Köterkaste der heutigen intellektuellen Meinungsführer in Deutschland mit den Deutschen an sich:
>> Zitat und sicher auch Einsicht des politisch nicht unumstrittenen Dichters Gottfried Benn: „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“ <<
http://www.tichyseinblick.de/meinungen/ ... svielfalt/ Islamische Apparatschiks haben ja hauptsächlich mit solchen Deutschen zu tun. Die anderen werden sie aber früher oder später auch noch kennenlernen.
Auf Facebook zu der Einstellung des Volksverhetzungs - Verfahrens gegen den türkischen Rassenexperten geschrieben:
Staatsanwältin erklärt Darum darf man Deutsche als „Köter-Rasse“ beschimpfen
Die Deutschen dürfen beschimpft werden, juristisch ist das nicht von Belang – so entschied jetzt die Hamburger Staatsanwaltschaft und wies eine Anzeige wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Malik Karabulut zurück. Er hatte die Deutschen als „Köter-Rasse“ bezeichnet.
(...)
Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann in den Äußerungen weder den Tatbestand der Volksverhetzung noch der Beleidigung erkennen. Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, dazu: „Bei beiden Tatbeständen ist Voraussetzung, dass Teile der inländischen Bevölkerung angegriffen werden, die sich nach politischen, nationalen, ethnischen, rassischen, weltanschaulichen, religiösen, sozialen, beruflichen oder anderen Merkmalen unterscheiden lassen.“
(...)
http://amp.mopo.de/hamburg/politik/staa ... n-25941510Ganz so einfach, wie es sich die Staatsanwältin gemacht hat bzw. wie es die mopo darstellt, ist es auch wieder nicht. Zwar kann man keine Volksverhetzung gegenüber der Mehrheit der Bevölkerung begehen, aber wenn man von Deutschen redet und damit auf eine ganz bestimmte Gruppe ( "beleidigungsfähige Gemeinschaft" ) von Deutschen abzielt, kann durchaus eine Beleidigung vorliegen.
Da die Hassrede durch den Armenier - Völkermord - Beschluss des Bundestages veranlasst wurde, kommt hier sogar eine schwerer bestrafte Verunglimpfung eines Verfassungsorgans in Betracht:
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inh ... _StGB.html Dazu müsste der BT aber tätig werden: >> (2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt. << Damit ist aber nicht zu rechnen, weil die für sowas keine Zeit haben. Die sind den ganzen Tag mit dem Einsammeln und Verbrennen des Geldes arbeitender Menschen beschäftigt.