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maxikatze hat geschrieben: Link
Zur Erinnerung: Die umstrittene Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist ein eingetragener Verein, der ein Drittel seines Etats aus Abmahnungen bestreitet.
In Bayern sind Burka und Nikab ab dem 1. August für Beamtinnen und Angestellte im Öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen und in Kindergärten verboten. Das Gesetz stellt auch klar, dass Schülerinnen „eine Gesichtsverhüllung grundsätzlich untersagt ist”.
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Der TGD-Vorsitzende sagte, unter Feministinnen seien vereinzelt „islamfeindliche Tendenzen” festzustellen. Alice Schwarzer lasse etwa „sehr starke Ressentiments” gegen den Islam erkennen.
maxikatze hat geschrieben:http://magazine.tnn-online.net/blog/verfassungswidrige-einwanderung-von-fluchtlingen-nach-deutschland-ein-uberblick-uber-die-rechtslage/
Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal.
Weiter heisst es im Text:
...
(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, daß er
1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine schwere Straftat begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Die Konsequenz daraus kann doch nur sein, dass alle Gefährder, die nicht in Deutschland geboren sind, unverzüglich auszuweisen.
icke hat geschrieben:Jetzt bekommt die Bundesregierung wegen rechtswidrigen Gesetzen und der Abschaffung von Menschenrechten schon Beschwerdebriefe von der UNO, während der Bundesverfassungsschutz offenbar kein Problem mit der Errichtung totalitärer Staatsstrukturen, Zensurextremismus, Demokratiefeindlichkeit und der Missachtung des Grundgesetzes durch die Bundesregierung hat. Bundesverfassungsschutz = Bundesregierungsschutz?
http://www.ohchr.org/Documents/Issues/O ... 1-2017.pdf
icke hat geschrieben:Bundesverfassungsschutz = Bundesregierungsschutz?
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