von AlexRE » So 18. Sep 2016, 15:43
maxikatze hat geschrieben:„Eine Vergewaltigung wird nur bestraft, wenn sie mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt durchgesetzt wurde. Davon gehen wir in diesem Fall nicht aus. Bei Kindern reicht es oft nur aus, wenn man ihnen die bloße Anweisung – wie ‚Nimm ihn in den Mund‘ – gibt. Deswegen wurde der Haupttäter auch ‚nur‘ wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt.“
Wenn nur eine Mindesstrafe im Gesetz steht und keine Höchststrafe erwähnt wird, gilt die generell höchste Zeitstrafe von 15 Jahren als Höchststrafe:
https://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html Hier beträgt der Strafrahmen also 2 bis 15 Jahre und der Kerl kriegt weniger als 2 1/2 Jahre, weil er besoffen war ...
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.