Ah ja, eine belastende Situation ...
Polizei findet Tierquäler
26-Jähriger erhängte Hund am Baum
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"In seiner Vernehmung sprach er von einer Kurzschlussreaktion, die er auf seine belastende private und berufliche Situation zurückführte", teilte der Polizei-Sprecher mit. Der Mann habe angegeben, dass die Belastung in Verbindung mit dem Wesen des Hundes zu groß geworden sei. Also habe er sich entschlossen, das Tier zu töten.
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http://hessenschau.de/panorama/tierquae ... s-100.htmlDann gibt`s natürlich Belastungsrabatt. Alternativ könnte ein sauber tickender Richter diese Einlassung natürlich auch strafverschärfend werten, weil das arme belastete Kerlchen dadurch implizit sagt, dass er seinen Frust an dem wehrlosen Hund ausgelassen hat.
Dann würde aber wahrscheinlich der Strafverteidiger Theater machen und zusätzliche Arbeit verursachen, evtl. sogar durch Berufung oder (Sprung-) Revision. Schließlich ist der Belastungsrabatt in Deutschland sowas wie Gewohnheitsrecht und zusätzliche Arbeit kann kein Richter gebrauchen.
Also kommt es wohl wie immer, Geldstrafe abstottern und fertig.