Excubitor hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Handelsblatt - "Wie Merkel das Erbe Deutschlands verspielt"" [...]
Der Parlamentarische Rat – dieses Ur-Gremium Westdeutschlands – schuf ein „Grundgesetz“ –
keine „Verfassung“ – für die spätere Bundesrepublik.
[...]."
Quelle:
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/po ... li=BBqg6Q9
Das Thema haben wir auf dem Art. 146 - thread des Verfassungsunterforums umfangreich besprochen:
viewtopic.php?f=43&t=99Das GG ist m . M. n. spätestens mit der Wiederwahl Kohls ("wir brauchen keine neue Verfassung, das GG hat sich bewährt") im Jahre 1994 endgültig zur legitimen Verfassung auf Dauer mutiert. Der Volkssouverän hat durch sein Wahlverhalten dokumentiert, dass er sein Recht aus Art. 146 (noch) nicht wahrnehmen will. Damit haben sich alle Vorbehalte gegen das GG in seiner Eigenschaft als endgültige Verfassung zunächst einmal erledigt. Rechte muss man einfordern, sonst liegen sie brach.
Exakt. Doch ist mir keine Verjährungsfrist des Art. 146 GG bekannt, so dass es jederzeit möglich wäre dieses nie wahrgenommene aber festgeschriebene Recht einzufordern. Dessen Versagung wäre eindeutig Rechtsbeugung. Wer nichts zu befürchten hat kann ein Referendum zulassen. Nur wer um seine Pfründe fürchtet, versucht genau das zu verhindern.
Ein Volkssouverän, der diese Bezeichnung verdient, hat ohnehin das Recht, sich jederzeit eine neue Verfassung zu geben. Das durch Art. 146 formulierte Recht ergibt sich mithin bereits aus dem Demokratieprinzip, Art. 20 II GG.
Wenn man also nicht davon ausgehen will, dass der Art. 146 nur rein deklaratorischen Charakter hat, so muss man annehmen, dass die Verfassungsväter und -mütter damit unterstreichen wollten, dass Teile des Grundgesetzes den außenpolitischen Sachzwängen der Nachkriegszeit geschuldet waren. Sehr wahrscheinlich gilt das insbesondere für den Umstand, dass das GG keinerlei direktdemokratische Elemente vorsieht. Wo Besatzungsmächte das Sagen haben, kann man nun einmal nicht jedem denkbaren Volkswillen uneingeschränkt entsprechen.
Seit 1990 haben wir nun die Situation, dass alle außenpolitischen Sachzwänge weg sind, die große Mehrheit des Volkes (auch der CDU / CSU - Wähler!) und (jedenfalls offiziell) eine einfache Mehrheit der Parlamentsabgeordneten Volksabstimmungen auf Bundesebene wünscht, die aber wegen der Sperrminorität der Unionsparteien gegen Grundgesetzänderungen nicht eingeführt werden können.
Dass die Deutschen das praktisch schulterzuckend hinnehmen, ist einer von vielen historischen Nachweisen dafür, dass sie einfach schlechte Demokraten sind.