Wenn die Religion etwas anderes vorschreibt als der Chef

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Wenn die Religion etwas anderes vorschreibt als der Chef

Beitragvon Staber » Fr 8. Jul 2016, 22:13

Ob Kopftuch im Büro oder Gebetspause: Nicht immer sind Glaube und Job miteinander vereinbar. Besonders Muslime geraten in Konflikte zwischen Religion und Arbeitgeber.
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011- ... nsfreiheit

Das AGG trat im August 2006 in Kraft. Sechs Wochen später sprach Schäuble in einer Regierungserklärung der CDU/SPD Koaltion (zur Vorbereitung der Islamkonferenz) den bekannten Satz:
„Der Islam ist Teil Deutschlands und Teil Europas, er ist Teil unserer Gegenwart und er ist Teil unserer Zukunft. Muslime sind in Deutschland willkommen. Sie sollen ihre Talente entfalten und sie sollen unser Land mit weiter voranbringen.“

Hätte er zuerst diesen Satz gesagt und dann das AGG eingebracht, wären doch einige Abgeordnete bestimmt stutzig geworden und die Wirtschaft wäre vielleicht rechtzeitig aufgewacht und Sturm gelaufen bei dem Punkt “religöse Diskriminierung”.Die hier schon lebenden Muslime haben vor den Arbeitsgerichten bisher durchgesetzt:
.2 bis 3 bezahlte kurze Gebetspausen während der Arbeitszeit (Urteil 2002)
.unbezahlte Freistellung zum Besuch der Moschee am Freitagmittag
.Verweigerung des Transports von Alkohol in Flaschen aus religiösen Gründen (Urteil 2011)
.Tragen des islamischen Kopftuchs (Urteil 2012)

Kommen wir mal wieder zurück auf die 27 anderen EU Länder. Kennt man dort auch diese Zugeständnisse?

LG
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Re: Wenn die Religion etwas anderes vorschreibt als der Chef

Beitragvon AlexRE » Sa 9. Jul 2016, 16:54

Das ist von Staat zu Staat unterschiedlich. Der EuGH in Luxemburg lässt den nationalen Gesetzgebern und Gerichten weite Spielräume:

(...)

Europäische Union[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Mai 2016 schätzte die Generalanwältin vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) ein Kopftuchverbot durch private Arbeitgeber für zulässig ein, wenn das Kopftuch als religiöses Zeichen verwendet werde. Ein solches Verbot könne dann zum Tragen kommen, wenn es allgemeine betriebliche Regelungen gebe, in denen das Zeigen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen am Arbeitsplatz untersagt sei. Während ein Arbeitnehmer sein Geschlecht, seine Hautfarbe, seine ethnische Herkunft, die sexuelle Ausrichtung, da Alter oder eine Behinderung nicht ablegen könne, sobald er die Räumlichkeiten seines Arbeitgebers betrete, könne ihm bezüglich der Religionsausübung am Arbeitsplatz „eine gewisse Zurückhaltung zugemutet werden“, hieß es in der Zusammenfassung des EuGH zur Einschätzung der Generalanwaltschaft.[75]


https://de.wikipedia.org/wiki/Kopftuchstreit
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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