AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:So ähnlich hatte ich dies auch bereits in allgemeinerer Form in meinem Beitrag viewtopic.php?f=66&t=2385&p=80343#p80343 dargestellt.
Da hattest Du aber auch für wahrscheinlich gehalten, dass Böhmermann auf die Nase fallen würde, wenn Erdogan gegen ihn gerichtlich vorginge. Das dachte ich ja auch. RA Solmecke hat aber das Gegenteil begründet und er wird als bekannter Spezialist auf diesem Gebiet nicht seinen Ruf riskieren und Unsinn verbreiten, wenn die ganze Welt mitliest.
RA Schmitz sieht übrigens auch keine eindeutige Strafbarkeit und begründet das detailliert:
http://diekolumnisten.de/2016/04/09/die ... dentitaet/
Richtig, habe ich. Etwas präziser: Wenn Erdogan selbst gegen Böhmermann vorgeht ist das aber Zivilrecht, und in Deutschland ist es so, dass zwar zumeist ein Präjudiz genutzt wird (ist halt bequem), aber Straf- und Zivilgerichte können und dürfen durchaus anderer Meinung sein. Ich bin davon ausgegangen, dass es als Satire durchgehen kann, also keine strafrechtlichen Folgen haben wird, doch in einem Zivilverfahren durchaus als überzogen gewertet und daher schadenersatzpflichtig werden kann. Nur, wie schon gesagt, je nachdem welcher Gerichtszweig zuerst entscheidet, wenn überhaupt, so wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit der andere danach richten (macht deutlich weniger Arbeit, weil man selbst nicht mehr neu begründen muss, sondern paraphrasieren reicht...)