maxikatze hat geschrieben:Den Einwand mit der Selbstanzeige kann ich persönlich so ganz nicht gelten lassen. Denn erst nach einer Recherche des "Stern" sah U.H. sich veranlasst sich selbst anzuzeigen.
Solange die Staatsanwaltschaft noch nicht ermittelt, zählt die Selbstanzeige nach dem Gesetz. Gescheitert ist sie im Fall Hoeneß an ihrer Unvollständigkeit hinsichtlich der detaillierten Belege - und dieses Erfordernis steht nicht im Gesetz, das Gesetz verlangt ausdrücklich nur die vollständige Benennung der hinterzogenen Summe. Das war bei Hoeneß der Fall. Eine "knapp verunglückte" Selbstanzeige wird aber immer als gewichtiger Strafmilderungsgrund gewertet. Das kann man nicht in einem prominenten Einzelfall einfach unter den Teppich kehren, damit der unbeliebte Promi auch sicher durch eine sehr hohe Strafe sozial vernichtet wird und das Publikum zufrieden ist.