Auf dem
Facebook - Profil von RA H. Schmitz dazu geschrieben (Zitate von unterschiedlichen Teilnehmern):
(...) entscheidet über die Schuld der Angeklagten im NSU-Verfahren ein ordentliches Gericht und nicht der Volksgerichtshof.
Der Vorsitzende war bereits zu seiner Zeit am LG München für einen rechtsstaatlichen GAU hauptverantwortlich:
http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html Folglich gibt es Gerichte, deren Diametralität zum Volksgerichtshof eindeutiger ist als die des hier zuständigen OLG - Senats.
Zschäpe hat heute über ihren Anwalt eine Erklärung verlesen lassen. In dieser Erklärung beschreibt sie sich als unwissend und unmündig. Die Presse ist daraufhin über sie hergefallen. Ich glaube Zschäpe auch kein Wort. Aber es ist ihr gutes Recht als Angeklagte zu lügen. Der einzige, der diese Erklärung zu bewerten hat ist der Richter. Nach dem Urteilsspruch kann man sich dann darüber auslassen. Aber nicht während eines Verfahrens in dieser von den Medien vorgetragenen Form.
Trotzdem ist konsequentes Schweigen taktisch klüger als eine unstimmige und völlig unglaubhafte Einlassung. Die kann nämlich im Gegensatz zu der Aussageverweigerung gegen die Angeklagte verwendet werden.
Vielleicht die Flucht nach vorne. Es schien ja auch der Wunsch von Zschäpe gewesen zu sein.
... oder er will sich gegenüber dem Laienpublikum, das die Kontraproduktivität fauler Ausreden nicht erkennt, profilieren. "Der macht ja was" und beim Fußball ist reines Mauern auch meistens schlecht ...
Oder er verrät, dass die Angeklagte in Wirklichkeit Hape Kerkeling ist
Jedenfalls ergattern anwaltliche Showstars erfahrungsgemäß lukrative Mandate. Viele potentielle Mandanten kapieren nicht, dass das - jedenfalls vor deutschen Gerichten - gar nicht gut für den Angeklagten ist.