AlexRE hat geschrieben:Staber hat geschrieben: "in dubio pro reo" sollte ein unangetastes Gut bleiben.
Damit sind Zweifel gemeint, die bei objektiver und verständiger Würdigung des Sachverhalts verbleiben. In diesem Fall hat die Richterin den vom Angeklagten eingeräumten Vorsatz wegphantasiert. Das ist eine ganz andere Baustelle als "in dubio pro reo".
Wegphantasiert hat leider Masipa die Aussagen der Zeugen, die Frauenschreie gehört haben. Sie liess sich von Verteidigerseite aus davon überzeugen, dass es Pistorius war, der geschrieen hat.