Uel hat geschrieben:Die AFD kommt niemals an die Macht!
Man soll nie nie sagen. In einem zunehmend dekadenten Land, dessen politische Klasse sich geistig verwirrte Politikberater leistet, können auch chaotische Rechtspopulisten weite Wege gehen.
Heute auf Facebook geschrieben:
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Und sowas von einem professionellen bundesrepublikanischen Politikberater:
Interview mit Mainzer Politikwissenschaftler Mielke
"Jetzige Pegida-AfD zu sehr 'Pack'-Partei"
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Sollte der Staat, Polizei und Justiz stärker repressiv gegen Rechtspopulisten und ihr Umfeld vorgehen? Die Zunahme von Straftaten und Attacken auf Flüchtlinge haben laut BKA-Statistik ja einen alarmierend hohen Stand?
Hier plädiere ich für ein sehr drastisches Vorgehen gegen die Anhänger der Rechten, ganz so wie man es mit Herzensfreude seinerzeit gegen die Friedensbewegung oder bei Stuttgart 21 praktiziert hat. Vor allem im Osten darf sich nicht die Lesart "Die wollen doch bloß spielen" gewohnheitsrechtlich einbürgern. Im Gegenteil, man sollte auf eine konsequente Einschüchterung des "Packs" durch eine konsequente Kriminalisierung setzen, eine Strategie, die zumindest die AfD und die Pegida von ihren autoritären Mitläufermassen trennen würde. These: Wenn sich die Mengen von rechtsaffinen Kleinbürgern in Dresden in einem dreistündigen Polizeikessel erst alle mal in die Hose gepinkelt haben und abschließend mit Wasserwerfern traktiert wurden, dann haben sie für eine geraume Weile genug vom Demonstrieren.
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http://www.swr.de/landesschau-aktuell/r ... index.htmlDer AfD könnte gar nichts besseres passieren als staatskriminellen Übergriffen ausgesetzt zu werden, die sich hervorragend für eine große Gerichtsshow mit sicherem Sieg verwenden lassen. Das wäre eine große Chance, noch mehr "rechtsaffine Kleinbürger" an sich zu binden als bisher.
Der vorgeschlagene Polizeikessel wäre wegen des sicheren Ausgangs der nachfolgenden Prozesse vor Straf- und Verwaltungsgerichten ein Propagandageschenk auf dem silbernen Tablett:
Hamburger Kessel
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Das Verwaltungsgericht Hamburg erklärte den Einsatz später für rechtswidrig.[1] Das Urteil stellt fest, dass auch eine noch nicht zusammengetretene politische Versammlung vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt ist. Der Tenor des Urteils stellt insbesondere heraus:
Die Verhinderung einer Versammlung ist, soweit nicht von den im Versammlungsgesetz vorgesehenen Instrumentarien Gebrauch gemacht wird, im Versammlungsgesetz nicht vorgesehen und damit unzulässig.
Ebenso ist es vom Versammlungsgesetz nicht gedeckt und damit rechtswidrig, wenn die Polizei eine sich versammelnde Menschenansammlung, von der bis zu diesem Zeitpunkt keine Störungen ausgingen, umstellt, die einzelnen Teilnehmer daran hindert, den Platz zu verlassen und sie anschließend in Gewahrsam nimmt.
Die vier verantwortlichen Polizeiführer wurden vom Landgericht Hamburg wegen 861-facher Freiheitsberaubung verwarnt. Die Verurteilung zur Geldstrafe blieb vorbehalten. Das Landgericht Hamburg sprach den Eingekesselten 200 DM Schadensersatz pro Person zu.[2]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Kessel