Livia hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Das sieht ganz so aus, als wenn die Schlepper das Risiko von Todesfällen ganz bewusst in Kauf nehmen würden, um das Risiko, erwischt zu werden, zu minimieren:Die seitliche Schiebetür des Fahrzeuges war von innen verschweisst worden. Auf der Aussenseite der Hecktür war ein Riegelschloss angebracht. Sämtliche Fenster waren vergittert. Frischluft konnte nicht ins Innere gelangen.
Bei manchen Erscheinungsformen bewusster Fahrlässigkeit (absichtlich und kalkuliert) sollte man wirklich darüber nachdenken, sie dem Vorsatz gesetzlich gleichzustellen.
Das sehe ich genau so, betrifft das blaueingefärbte. Darüber nachdenken sie dem Vorsatz gesetzlich gleichzustellen ? Verstehe ich leider nicht wie das gemeint ist.
Wenn die Flüchtlinge gestorben wären, hätte man die Schlepper nur wegen fahrlässiger Tötung anklagen können, Höchststrafe in Deutschland 5 Jahre:
http://dejure.org/gesetze/StGB/222.html
Wenn sich die Fahrlässigkeit aber sehr bewusst und eigennützig gegen das Lebensrecht anderer Menschen richtet, könnte das von mir aus so geregelt sein, dass sie dem Vorsatz gleichgestellt wird, also zu einer Verurteilung wegen Mordes oder versuchten Mordes führen kann, Höchststrafe lebenslänglich.