Staber hat geschrieben:Obwohl beide nie die russische Staatsbürgerschaft beantragten, wurde ihnen als Russen der Prozess gemacht."
Was soll denn das bitte heißen? Verstehe ich da irgendwas nicht richtig? Seit wann spielt denn bitte die Staatsbürgerschaft für ein Strafmaß eine Rolle? Ich bin ja juristisch eine vollkommende Niete, aber gelten in Deutschland z.B. zwei Strafgesetzbücher? Eins für Deutsche und eins für alle anderen?
Ja Alex , du bist gefragt!
Für bestimmte Straftatbestände spielt die Staatsbürgerschaft selbstverständlich eine entscheidende Rolle, z. B. für Landesverrat. Hier soll (angeblich) ein ukrainischer Staatsbürger auf der Krim Anschläge gegen russische Stellen geplant haben. Wenn das Gericht diesen Angeklagten wahrheitswidrig als Russen behandelt, muss es sich mit der Frage, ob die Krim zu dem fraglichen Zeitpunkt eindeutig zu Russland gehörte, gar nicht erst befassen. Da fast alle Staaten der Welt die Krim immer noch als Teil der Ukraine ansehen (und in den nächsten Jahrzehnten auch ansehen werden), wäre selbst der behauptete und nicht bewiesene (und wahrscheinlich erlogene) Anklagevorwurf legitimer Widerstand gegen eine rechtswidrige Okkupation.
Uel hat geschrieben: -Aber wir sind die unendlich Guten und die andern die unverbesserlich absolut Bösen! Träum weiter so, Du scheinst von der Verhandlungskunst von E. Bahr nicht das Geringste gelernt zu haben, -sehr schade!
Ich habe noch nie geschrieben, dass "wir" bzw. die USA unendlich gut seien, im Gegenteil. Aber wenn ein Gefahrenherd eindeutig und "monokausal" von einer Seite geschaffen wurde, dann komme ich den Zielen der Raubmörder nicht deshalb entgegen, weil es auch noch andere Böse auf der Welt gibt. Von dieser Logik hat die italienische Mafia lange gelebt - wenn alle Verbrecher sind, ist keiner ein Verbrecher. Nein, so nicht. Ein Unrecht kann niemals durch ein anderes Unrecht ausgeglichen werden.
Egon Bahr halte ich übrigens ebensowenig für einen politischen Künstler wie Helmut Kohl für den Vater der deutschen Einheit. Die waren beide nur zur richtigen Zeit an der historisch bedeutenden Stelle. Wenn überhaupt jemand aus den bundesdeutschen Politikerkreisen herausragt, dann Willy Brandt. Aber das führt hier zu weit.
maxikatze hat geschrieben:
Das ist mal wieder total daneben und typisch Krone - Schmalz. Es gibt im Völkerrecht nur einen Rechtfertigungsgrund für unmittelbare militärische Interventionen ohne vorherigen Beschluss der UN - Vollversammlung, das ist die Verhinderung von Völkermorden. Für rechtswidrige Annexionen gilt das nicht. So war z. B. das internationale Eingreifen nach der Annexion Kuwaits durch den Irak völkerrechtlich zu jeder Zeit eine UN - Angelegenheit.