Alex schrieb
Das blau gefärbte bezieht sich auf die rechtliche Konstruktion, dass Menschen mit einer besonderen Pflicht, andere Menschen zu schützen, wie Täter bestraft werden, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Wenn man keine solche Pflicht hat, kann man allenfalls wegen unterlassener Hilfeleistung mit maximal einem Jahr Gefängnis bestraft werden, mit Rechtspflicht kann man aber wegen Mordes durch Unterlassen lebenslänglich bekommen.
Das ist in der Schweiz meines Wissens auch so geregelt.
Danke für die Info. Ob es bei uns auch so ist weiss ich nicht genau, müsste das aber genauer abklären. Jedenfalls steht man immer mit einem Beim im Gefängnis wenn man das Eine oder das Andere nicht tut.