BVerfG zu Luftangriff im Kunduz
Ermittlungen zu Recht eingestellt
Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen gegen Oberst Klein zu Recht eingestellt. Das bestätigte nun auch das BVerfG. Es sei nicht zu beanstanden, einen hinreichenden Tatverdacht zu verneinen. Eine vorsätzliche Tat ließe sich nicht nachweisen.
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Die Beschuldigten hatten erklärt, in der Überzeugung gehandelt zu haben, bei den Personen in unmittelbarer Nähe der entführten Tanklaster habe es sich um bewaffnete Aufständische gehandelt, die im Begriff gewesen seien, die Fahrzeuge als Waffe gegen das nahe gelegene Bundeswehrlager einzusetzen.
Diese Annahme ließe sich nicht widerlegen, so der Generalbundesanwalt. Dem schlossen sich nun auch die Verfassungsrichter an.
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(siehe Treues Dienen § 7 SG versus §§ 10(3) und 31 SG).Wenn man sie allerdings in einen Kriegseinsatz schickt, dann haben die Soldaten alle Ansprüche der Welt auf moralische, körperliche und rechtliche Unterstützung von Politik und Gesellschaft
Staber hat geschrieben:Ich stelle ich für mich fest:
Was Vietnam für die Amerikaner vor über 40 Jahre war, was Wackersdorf für die bayrische Polizei vor gut 30 Jahren war, ist der Luftangriff vom 04.09.2009 in Kunduz für die Bundeswehr und die sie beauftragende Exekutive, Legislative und die gesamte deutsche Gesellschaft .Eine Zäsur darüber, dass es nicht ein „bisschen Krieg“ gibt, sondern entweder man schickt die Bundeswehr in einen Kriegseinsatz oder man lässt sie zu Hause in der Kaserne.(siehe Treues Dienen § 7 SG versus §§ 10(3) und 31 SG).Wenn man sie allerdings in einen Kriegseinsatz schickt, dann haben die Soldaten alle Ansprüche der Welt auf moralische, körperliche und rechtliche Unterstützung von Politik und Gesellschaft
Diese fehlende Unterstützung der deutschen Soldaten bei einem Kriegseinsatz durch die Exekutive wurde durch das Vorenthalten geeigneter Waffen im Untersuchungsbericht sehr gut dargestellt.Einen Gegner beeindruckt man durch entschlossenes, kraftvolles Auftreten, nicht durch ein zögerliches Handeln. „Ich möchte das nochmals betonen! Eine Armee macht Fehler und Kommandeure auch, das ist die Natur des Krieges. Diese müssen minimiert werden. Auch klar.Trotzdem werden sie auftreten.Wenn man nicht zu jemandem steht, selbst WENN er einen Fehler gemacht hat (Kriegsverbrechen natürlich ausgenommen), dann versteht man nicht wie Soldaten funktionieren.“Die Bundeswehr hat genügend Gegner im parlamentarischen Bereich. Einige fordern sogar deren Abschaffung, bzw. die bündnispolitische Neutralität.
Eine Armee im Einsatz ist etwas anderes , als eine Armee in der Kaserne ! Binsenweisheit , ich weiß !
Wer durch deutsche Soldaten, Tote in "kriegsähnlichen Zuständen" vermeiden will, darf seine Soldaten nicht zu "Stabilisierungseinsätzen" schicken.
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