das Bundesverfassungsgericht berief sich bei der Begründung auch auf die DITIB (Punkt III. 9. des Urteils, unten im Link)
man muss mal die Geschichte des "ersten Kopftuchstreits betrachten... von 1997 bis 2003 klagte die Lehramtsanwärterin Ludin. Ihr Vater war in Afghanistan Innenminister und später Diplomat in Bonn. Ihr Mann ist ein deutscher Konvertit. Sie begeisterte sich in Saudi Arabien für den Islam. In Deutschland lebte sie in Schwäbisch Münd und ging in eine Milli-Görus-Moschee. Ihren Urlaub verbrachte sie in Teilen Pakistans, dort wo die Taliban regiert und nicht die Regierung Pakistans. Die Lehrergewerkschaft und der DGB unterstützten 1997 ihre Klage und begründeten das mit "gleichen Rechten" und "Toleranz". Außerdem bekam sie Unterstützung vom Zentralrat der Muslime. Dieser wurde vom deutschen Konvertiten Wilfried Hofmann gegründet, der die Scharia als "Grundlage eines Staates" bezeichnete. Sie wurde auch von der Neuköllner Al-Nur-Moschee unterstützt. Dort wo vor ein paar Wochen ein Imam sagte, Frauen dürfen sich den Sex nicht verweigern und zum Mord an Juden aufgerufen wurde. Die Neuköllner SPD und CDU wollen diese Moschee jetzt schließen. Sie fand einen Arbeitsplatz beim Berliner Islam Kolleg. Das Islam Kolleg darf laut richterlicher Entscheidung als Tarnorganisation von Milli Görüs bezeichnet werden, die zu diesem Zeitpunkt vom Verfassungsschutz beobachtet wurde.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 47110.htmlDie Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) hat folgende theologische Bewertung ihres Obersten Religionsrates mitgeteilt: Muslimische Frauen müssten ab Eintritt der Pubertät in Gegenwart von Männern, mit denen sie nicht verwandt seien und die zu ehelichen ihnen religionsrechtlich erlaubt sei, ihren Körper – mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – mit Kleidung derart bedecken, dass die Konturen und Farbe des Körpers nicht zu sehen seien. Der Kopf gelte dabei als bedeckt, wenn Haare und Hals vollständig bedeckt seien. Dies sei ein nach den Hauptquellen der Rechtsfindung im Islam (Koran, Sunna, Gelehrtenkonsens und allgemeiner Übereinkunft der Gemeinden) bestimmtes religiöses Gebot definitiver Qualität.