Excubitor hat geschrieben:Das "Kopftuchurteil" des BVerfG (http://www.onvista.de/news/verfassungsg ... en-2128291) ist meines Erachtens ein krasser Fehlgriff der Rechtshistorie. Hier werden die Interessen einer Minderheit über ein grundlegendes staatstragendes Prinzip gestellt. Das Urteil bedeutet den Anfang vom Ende des Säkularstaats. Seit jeher war es ein grundlegendes Staatsprinzip der Bundesrepublik, dass Kirche und Staat strikt zu trennen sind, so dass religiöse Symbolik in staalichen Institutionen nichts zu suchen hat. Das muss konmsequent bedeuten, keine Kreuze, keine Judensterne und keine Kopftücher beispielsweise in deutschen Schulen. Von diesem Grundsatz wurde nun in massiver Weise zugunsten, man ahnt es schon, der Muslime, abgewichen. Wieder einmal ist die deutsche Rechtsprechung vor dem Islam eingeknickt, der nebenbei bemerkt, immer noch nicht zu Deutschland gehört. Der Islam ist ausschließlich in den Grenzen des hier gültigen Regelwerks bestenfalls tolerierbar, ohne dass dieses Regelwerk zugunsten des Islam aufgeweicht werden darf.
Die Tendenz in Politik und Jurisprudenz geht allerdings schon seit einiger Zeit in Richtung totales Aufweichen der eigenen freiheitlich demokratischen Grundordnung zugunsten der genannten Minderheit. darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass die Entscheidung die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit als Begründung heranzieht.
Völlig vernachlässigt wurde in dem Urteil aiuch die nun sehr wahrscheinlich eintretende Problematik, dass nun muslimische Eltern dahin tendieren werden, ihre weiblichen Nachkommen zum Tragen eines Kopftuchs zu veranlassen. Durch dieses Urteil wird die Möglichkeit geschaffen auf die eigenen Mädchen im Sinn der Eltern religiösen Druck auszuüben, was nicht gerade einer freiheitlich demokratisch fundamentierten Erziehung entspricht...
Das ist bei uns schon sehr lange ein Problem und kommt nächstens zu einer Abstimmung.
Andere sehen im Kopftuch einen Stolperstein auf dem Weg zur Integration. So vertritt die deutsch-türkische Rechtsanwältin Seyran Ateş einen klaren Gegenstandpunkt, wenn sie sagt: "Es ist leicht, aus der Ferne und ohne eigene Betroffenheit das Kopftuch zu tolerieren. Für mich ist das jedoch keine Toleranz, sondern Ignoranz. Das Kopftuch und der Tschador symbolisieren in meinen Augen die Unterwerfung der Frau. Aber solange das Kopftuch fremdbestimmt, also vom Mann bestimmt ist, werde ich mich mit den Frauen solidarisieren, die endlich das Kopftuch oder den Tschador ablegen wollen."
In die gleiche Richtung argumentierte der damalige Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Hakki Keskin, 2004 in einer Stellungnahme: "Das Tragen des Kopftuchs für Lehrerinnen oder gar Forderungen nach einer Trennung von Jungen und Mädchen beim Schwimm- und Sportunterricht, wie wir dies in Hamburg seit einigen Wochen erleben, haben mit dem seinem Wesen nach sehr toleranten Islam nichts zu tun... Dies ist ein Versuch zahlenmäßig kleiner, radikaler Gruppen innerhalb der islamischen Bevölkerung, die Religion für ihre politisch-ideologische Gesinnung zu instrumentalisieren. Ihr Endziel ist ein Staat nach dem Gesetz der Scharia. Dies sollte jedem klar sein."[7]
Frauen in zahlreichen muslimischen Ländern wie z. Bsp. Iran, Saudi-Arabien, Sudan und Afghanistan haben mit Repressionen bis hin zur Ermordung zu rechnen, wenn sie dem dort geltenden Schleierzwang nicht Folge leisten. In Deutschland erhielt die Bundestagsabgeordnete der Grünen, Ekin Deligöz, Schmähungen und Morddrohungen von radikalen Moslems, nachdem sie am 15. Oktober 2006 im Printmedium Bild am Sonntag, zusammen mit einer Gruppe von deutsch-türkischen Politikerinnen, die Musliminnen dieses Landes aufgefordert hatte, das Kopftuch („Zeichen der Unterdrückung der Frau“) abzulegen.[8]
Schweiz
In der Schweiz beteiligten sich vor allem die beiden größten Detailhandelsketten Migros und Coop an der Kopftuchdebatte. Migros-Mitarbeiterinnen dürfen – wenn es hygienisch verantwortbar ist – Kopftücher tragen; Coop dagegen entschied, keine Kopftücher zuzulassen, weil die Kleidungsvorschriften darauf nicht ausgelegt seien.
Im Kanton Genf untersagten die Behörden 1996 einer Primarlehrerin, während ihrer Berufsausübung ein Kopftuch zu tragen. Der Entscheid wurde vom Bundesgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestützt.[39]
Siehe auch: Islam in Frankreich
In Frankreich ist seit der Verabschiedung des Gesetzes über die Trennung von Staat und Kirche im Jahr 1905 der Laizismus offizielle Staatsdoktrin. Seitdem ist es Lehrern an staatlichen Schulen und Universitäten untersagt, im öffentlichen Unterricht „auffällige religiöse Symbole“ zur Schau zu stellen. Unklar ist, wieweit dieses Verbot auch Symbole politischer Ideologien (Roter Stern, Che-Guevara-Symbolik) betrifft. Nach langer Debatte beschloss das Parlament am 10. Februar 2004, dass das Tragen größerer religiöser Zeichen wie Kippa, Voile (Kopftuch) und Habit auch Schülern und Studenten verboten ist. Erlaubt sind lediglich kleine religiöse Zeichen, wie z. B. kleine Davidsterne oder Kreuze. In Frankreich ist der Laizismus in großen Bevölkerungsgruppen anerkannt. Kritiker sehen in dem o.g. Beschluss eine ernsthafte Einschränkung der Religionsfreiheit, während Befürworter auf republikanische Werte wie Gleichheit hinweisen. Die französische Debatte wurde auch von dem sozialen Druck und durch gewalttätige Vorfälle bestimmt, denen junge Frauen in vorwiegend muslimischen Umfeldern ausgesetzt sind. Die französische Frauenrechtsorganisation „Ni putes, ni soumises“ („Weder Huren noch Unterworfene“) spricht sich für die Beibehaltung des Schleierverbotes in öffentlichen Einrichtungen aus, da sie einigen dieser jungen französischen Frauen der Vorstädte Freiräume böte, während im Stadtteil der Schleier vielmals unumgänglich sei, um Angriffe männlicher Jugendlicher zu vermeiden. Anlässlich eines Besuches des damaligen französischen Innenministers Nicolas Sarkozy im Dezember 2003 in Ägypten erklärte Muhammad Sayyid Tantawi, Großscheich der renommierten al-Azhar-Universität in Kairo, dass das Tragen eines Kopftuchs ein göttliches Gebot sei, aber dass Frauen, die in nichtmuslimischen Ländern unter Verbotszwang lebten, von dieser Verpflichtung ausgenommen seien. Auch Soheib Bencheikh, der Großmufti von Marseille und religiöse Instanz der französischen Mittelmeermetropole, äußerte Verständnis für ein Nichttragen des Kopftuchs unter Verbotszwang. Das Kopftuchverbot für Schülerinnen zog weite Kreise. Dabei wurden im August 2004 während des Irak-Krieges die beiden französischen Journalisten Christian Chesnot und Georges Malbrunot von der militant-islamistischen Gruppe Islamische Armee im Irak entführt, die von Frankreich die Aufhebung des Verbotes forderte. Die Entführung endete im Dezember 2004, ohne dass Frankreich der Erpressung nachgegeben hätte.[40] Das Verbot ist seit Schulbeginn am 2. September 2004 in Kraft. Am ersten Schultag weigerten sich 70 Schülerinnen, das Kopftuch abzulegen. Viele wichen auf andere Kopfbekleidungen aus. Einige Schülerinnen wechselten auf islamische Schulen oder verließen die Schule unter familiärem Zwang ohne Schulabschluss. Schülerinnen, die sich trotz Verbots weigerten, ihr Kopftuch abzulegen, mussten mit Verweisen rechnen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kopftuchstreit