Staber hat geschrieben:Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert er seine Pensionsansprüche.
Im Sinne eines Täter-Opferausgleichs sollte man diese Rente lieber dem armen Jungen übertragen, der von dem Polizeichef malträtiert worden ist. Man kann nur hoffen, dass das Gericht dem Opfer zumindest ein hohes Schmerzensgeld zuspricht, das die Vermögenswerte des Täters nachhaltig schmälert!
Nö, die nehmen Prügelbullen die Pension weg, entschädigen aber Opfer nicht:
viewtopic.php?f=7&t=1170&p=65793#p65793
Offenkundig rechnet die Justizabteilung der Oberschicht mit mehr Gewaltopfern (durch Einsparungen bei der Polizei). Das ohnehin schon mangelhafte Opferentschädigungsgesetz wird jetzt immer restriktiver ausgelegt:Urteil des Bundessozialgerichts: Keine Entschädigung für Bankangestellte nach bewaffnetem Überfall
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Die Opferentschädigung soll einen Ausgleich schaffen, wenn der Staat Gewaltopfer nicht vor der Tat schützen konnte - Voraussetzung ist laut Gesetz ein "vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff". Das Land meinte, bei einer Schreckschusspistole liege ein "tätlicher Angriff" nicht vor. Das BSG weitete das Urteil nun auf echte Waffen aus.
Gesundheitliche Folgen sind unmaßgeblich
Wegen ständig wiederauflebender Angstzustände war die Angestellte zweieinhalb Monate lang arbeitsunfähig und leidet bis heute unter den psychischen Folgen des Überfalls. Die Bankkauffrau arbeitet daher seitdem nur noch im Innendienst und nicht mehr am Schalter. Diese gesundheitlichen Folgen seien unmaßgeblich, wenn es darum gehe, ob es zu einer Entschädigung kommen kann, so das Gericht: "Maßgeblich ist die Tätlichkeit des Angriffs, die physische Wirkung, die vom Täter ausgeht, nicht die psychische Wirkung, die beim Opfer ankommt", erklärten die obersten Sozialrichter.
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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bankueberfall-bedrohung-mit-waffe-fuehrt-nicht-zu-entschaedigung-a-1008892.html
So spart der Staat immer ...