Ausländerwahlrecht

Gibt es Gründe, das derzeitige Wahlrecht zu überdenken?

Ausländerwahlrecht

Beitragvon AlexRE » Mi 21. Jan 2015, 13:39

Auf Facebook in der Gruppe "SPD in Facebook" gesehen und kommentiert:

SPD-Vize fordert Ausländerwahlrecht
"Menschen, die hier leben, sollten auch wählen dürfen"

(...)

Zuvor hatte bereits SPD-Vizefraktionschefin Eva Högl ein Ausländerwahlrecht gefordert. Dazu wäre aber eine Grundgesetzänderung nötig: Die Verfassung erlaubt derzeit nur Ausländern aus EU-Ländern eine Wahlteilnahme, und auch das nur auf kommunaler Ebene. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 1990 ein solches Ausländerwahlrecht für verfassungswidrig erklärt.

(...)


http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_70499928/spd-vize-stegner-fordert-auslaenderwahlrecht-in-deutschland.html

Ich bin gegen ein Wahlrecht für Ausländer auf allen Ebenen.

Bei der Abstimmung über die Selbständigkeit Schottlands waren z. B. ca. 10.000 deutsche Staatsbürger stimmberechtigt, weil sie ihren 1. Wohnsitz in Schottland haben. Die sind aber in aller Regel nur aus beruflichen Gründen dort und interessieren sich deshalb nur für die wirtschaftliche Entwicklung der Region in den nächsten paar Jahren.

Ihre weitere Zukunft und die ihrer Nachkommen sehen die meisten von ihnen in Deutschland. Die Frage der Selbständigkeit Schottlands ist aber nur vor dem Hintergrund einer über 1000-jährigen Geschichte und im Hinblick auf kommende Jahrhunderte zu beantworten. Deshalb halte ich das Abstimmungsergebnis für in undemokratischer Weise verzerrt.

Wer über die weite Zukunft eines Landes mitbestimmen will, soll die Staatsbürgerschaft annehmen und Mitverantwortung für seine Entscheidungen tragen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Ausländerwahlrecht

Beitragvon AlexRE » Mi 21. Jan 2015, 13:41

>> Und auf europäischer, logischerweise <<

Sehr logisch. Und wenn man beim logischen Denken mal wieder das typisch sozialdemokratische Pech hat, drückt auch der Staatsanwalt ein Auge zu:

http://www.tagesspiegel.de/medien/europawahl-verfahren-gegen-zeit-chef-di-lorenzo-wegen-doppelwahl-eingestellt/10999242.html

;)
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Ausländerwahlrecht

Beitragvon Staber » Mi 21. Jan 2015, 15:03

Bevor jemand hier wählen darf, sollte er mental vollständig hier angekommen sein. Dies äußert sich m.E. hervorragend in der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft. Geschieht dies vorher nicht, droht die Gefahr der Einflussnahme von außen, anstelle der beabsichtigten Integration. Insofern hat de Maiziere in dieser Angelegenheit meine Unterstützung.
Es hat einen Grund, warum nur deutsche Staatsbürger und EU-Bürger wählen dürfen. Und es hat sicher auch einen Grund, warum Ausländer, die jahrelang hier leben, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht annehmen. Und genau aus diesen Gründen müssen Nicht-EU-Ausländer dann auch nicht an Kommunalwahlen teilhaben.Wenn ich in einen Verein eintrete, muss ich auch nicht nur die Vereinsbeiträge zahlen, sondern muss Mitglied werden (und die Voraussetzungen dafür erfüllen).
Ist es so schwer, die Entscheidung sein Leben in Deutschland zu verbringen zu Ende zu denken und die Staatsbürgerschaft anzunehmen?Auch wenn es nur langjährig in Deutschland Lebende betreffen soll, ist mir einfach nicht nachvollziehbar, warum das Kommunalwahlrecht nicht von der Staatsbürgerschaft abhängen soll, sondern nur von der Dauer des Aufenthalts. Warum dann eigentlich auf den Aufenthalt in Deutschland in nicht auf den Aufenthalt in der Kommune?
Im Übrigen neige ich zur Einschätzung, dass es SPD und Grünen sowieso nur um vermeintliche eigene Wähler geht. Ist das Gleiche, wie mit dem Kommunalwahlrecht für ab 16-Jährige. Ich bin aber davon überzeugt, dass sich Rot-Grün über die politische Ausrichtung der Betroffenen gewaltig irren.
Ein Großteil der Probleme dürfte doch nun mit der doppelten Staatsbürgerschaft erledigt sein und insoweit geht es nicht nur um das Kommunalwahlrecht. Ist es so schwer abzuwarten?
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Benutzeravatar
Staber
 
Beiträge: 12156
Registriert: Do 21. Apr 2011, 12:43
Wohnort: Bremen

Re: Ausländerwahlrecht

Beitragvon AlexRE » Mi 21. Jan 2015, 15:24

Ich bin aber davon überzeugt, dass sich Rot-Grün über die politische Ausrichtung der Betroffenen gewaltig irren.


Das glaube ich allerdings auch. Der Kleinunternehmer - Anteil unter der ausländischen Bevölkerung ist größer als unter den Deutschen und diese Leute meinen nach meiner Erfahrung im realen Leben sehr oft, dass die CDU ihre Interessen noch am besten vertritt.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Ausländerwahlrecht

Beitragvon maxikatze » Mi 21. Jan 2015, 17:06

Ich bin der Meinung, das dort, wo die Menschen seit Jahren ihren Lebenspunkt haben, sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden sollten. Dann sollten sie demzufolge auch nicht mehr an Wahlen in ihrem Ursprungsland teilnehmen dürfen. Entweder oder, und nicht so wohl als auch.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
* * *
Bild
Benutzeravatar
maxikatze
Administrator
 
Beiträge: 24120
Registriert: Di 16. Dez 2008, 16:01
Wohnort: Sibirien ;)

Re: Ausländerwahlrecht

Beitragvon Staber » Mi 21. Jan 2015, 18:42

@Maxi
demzufolge auch nicht mehr an Wahlen in ihrem Ursprungsland teilnehmen dürfen


Wie soll das denn funktionieren ??
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Benutzeravatar
Staber
 
Beiträge: 12156
Registriert: Do 21. Apr 2011, 12:43
Wohnort: Bremen


Zurück zu Wahlrecht

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste