von AlexRE » Mi 21. Jan 2015, 12:03
Ein neuer Fall, das bekannte Muster:
HOCHSCHWARZWALD
Totes Kind: Uniklinik Freiburg erhebt schwere Vorwürfe gegen Behörden
Zweimal ist ein Bub aus Lenzkirch in der Uniklinik behandelt worden. Beide Male deutete alles auf Kindesmisshandlung hin. Die Freiburger Ärzte stellten im Sommer 2014 Strafanzeige gegen Unbekannt, informierten die Behörden. Ein halbes Jahr später ist der Dreijährige tot.
(...)
Im Landratsamt sieht man dennoch keine Versäumnisse. Sozialdezernentin Eva-Maria Münzer sagt, das Jugendamt habe sich an alle Vorschläge des Zentrums gehalten. Die Mutter sei mit den Kindern bis Oktober in Kur gegangen. Als aber die Ermittlungen gegen den Stiefvater eingestellt waren, hätten die Eltern, unterstützt von einem Anwalt, die Wiederherstellung der alten Familienverhältnisse verlangt. "Wir müssen die Balance zwischen Kindeswohl und Elternrecht beachten", begründet Münzer das Einverständnis ihres Amts. Die Eltern hätten sich stets kooperativ gezeigt, und bis zum Tod des Dreijährigen seien täglich Helfer im Haus gewesen. Schon am Montag hatte die Landrätin Dorothea Störr-Ritter erklärt: "Wir haben alles umgesetzt, was machbar war."
(...)
http://www.badische-zeitung.de/totes-kind-uniklinik-freiburg-erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-behoerdenDas mit der "Balance zwischen Kindeswohl und Elternrecht" ist in diesem Fall natürlich eine armselige Schutzbehauptung. Wenn ein Kind
mehrfach mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert wird und die Ärzte jedesmal Strafanzeige erstatten, ist die behauptete Gratwanderung beendet. Dann zählt nur noch das Kindeswohl.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.