von AlexRE » So 28. Sep 2014, 14:36
maxikatze hat geschrieben:Darf also bei 10% Mietminderung die Katze weiterhin in die fremde Wohnung laufen? Ich meine Ja! Ansonsten wären die 10 % nicht gerechtfertigt, oder?
Das Urteil ist schon deshalb total daneben, weil die Einhaltung des Mietvertrages gegenüber der einen Mietpartei der anderen Mietpartei ein Recht auf Mietminderung bescheren soll:
stellt zweifelsfrei einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar und zwar auch dann, wenn grundsätzlich Katzenhaltung erlaubt ist.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.