Aus der Facebook - Gruppe "Vereinigte Direktkandidaten":
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Optionen
Helmut Krause
Roland Stecher:
... es ist immer wieder eine Freude zu sehen dass es doch noch Personen hier auf fb mit einem "gesunden" politischen Verstand gibt
... dass mit Parteien nichts, absolut nichts, für die Mittel- und allerdings überwiegend der so genannten Unterschicht (sorry, ich hasse diese Darstellung) unserer Gesellschaft erreicht werden kann,
dürfte doch so langsam jede "Denke" dieser BürgerInnen, eventuell auch "darüber" wachgerüttelt haben !!!
Langatmige Diskussionen über das wenn und aber noch zu führen ist meiner Ansicht nach reine Zeitverschwendung
> es muss sich in der Praxis was tun und zwar sofort !!!
http://www.vereinigte-direktkandidaten.de
deshalb setze ich meine "fast" gesamte Arbeits- und Freizeit in dieses Vorhaben, mit dem man wirklich enormen Einfluss auf die Politik, die korrupten Klientel-Parteien und ihre Kopfnicker nehmen kann
> und das nicht irgendwo auf den Straßen, in Petitionen etc. pp.
NEIN, direkt im Bundestag !!!
> und dorthin müssen wir von den BürgerInnen in den 299 Wahlkreise gewählt werden um die "wirklichen" Interessen der BürgerInnen auf die Tagesordnungliste zu setzen !!! um so manche der über den Wolken schwebenden "ab und zu anwesenden Abgeordneten", was übrigens zur Pflicht werden muss !, wieder auf den Boden der Tatsachen zurück zu holen
> sofern das überhaupt noch Sinn macht !!!
> mit 299 "parteilos" möglichen Stimmanteile über die Wahlkreise, würden die BürgerInnen u. a. das erreichen was sonst kaum möglich wäre:
!!! ein Mitbestimmungsrecht !!!
diese Chance müssen wir nutzen, denn diese Politik, womöglich mit einer großen Koalition wäre der totale Stillstand für die nächsten 4 Jahre ...
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Meine Antwort:
> Im Jahr 2002 gab es im Bundestag eine Mehrheit von 63,38 Prozent für einen rot-grünen Gesetzentwurf (Drucksache 14/8503) zur Einführung bundesweiter Volksabstimmungen in namentlicher Abstimmung. Die notwendige Zweidrittel-Mehrheit wurde knapp verfehlt. (Debatte: Plenarprotokoll 14/240, pdf - 120 Seiten - 80 kB) < http://www.mehr-demokratie.de/volksentscheid-bundestag.html
Selbst wenn man der Mehrheitsmeinung der Staatsrechtler folgt und eine Grundgesetzänderung zur Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene für erforderlich hält, muss man den gegenwärtigen Zustand der ausschließlichen Legitimierung einer zentralen staatsrechtlichen Grundsatzentscheidung durch eine Sperrminorität der Unionsparteien als permanente Verletzung des Demokratieprinzips qualifizieren. Das ist die Konsequenz aus dem Art. 146 GG i. V. m. der Präambel alter Fassung, durch den die Fassung es GG von 1949 als vorläufig ausgewiesen wurde. Nach der Wiedervereinigung und damit Wiedererlangung der uneingeschränkten außenpolitischen Souveränität konnte das GG nur durch den Willen des Volkes und / oder seiner Repräsentanten zur dauerhaften Verfassung Deutschlands werden. Ein solcher Wille war hinsichtlich der Frage von Volksabstimmungen auf Bundesebene nie gegeben, folglich krankt das GG insoweit an einer schwerwiegenden Legitimitätslücke. Diese könnte sich m. M. n. in einer größeren ökonomischen oder politischen Krise in der Zukunft als Sprengstoff für die europäische Einigung erweisen.