von Staber » Mo 18. Aug 2014, 21:30
Eine publikumswirksame und nicht weniger strafmildernde "Entschuldigung" gehört allgemein zur Stategie von Beklagten, die auf den Rat ihrer Verteidiger hin solche Schritte begehen, um doch noch mit einem blauen Auge davon zu kommen. Das war bei meiner Frau der gleiche Vorgang. Sie war in ihrer Berufszeit Kassiererin in einem Einkaufscenter und ist 1999 eines Abends kurz vor Ladenschluss überfallen worden in der Kasse , mit vorgehaltener Waffe. Um die Geschichte zu verkürzen , es stellte sich heraus , das der Täter ein Nachbar von uns war. Meine Frau hatte später ein Entschuldigungsschreiben ( handschriftlich ) von dem Täter aus der Kanzlei seines Verteidigers bekommen. Sie hat die Entschuldigung auch nicht angenommen. Denn es ist kein angenehmes Gefühl in einer vorgehaltenen Waffe zu blicken.
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber