Der frühere HSH-Nordbank-Vorstand Dirk Jens Nonnenmacher ist im Untreue-Prozess freigesprochen worden. Auch alle anderen angeklagten früheren Vorstandsmitglieder kommen ohne Strafe davon. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch Revision einlegen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 80056.html
"Wir betreten juristisches Neuland" sagt der Vorsitzende und das Urteil hat damit auch eine beispielgebende Funktion. Freispruch bedeutet Freibrief für alle Nachahmer - und schon wieder ist klar wer zahlt. Die höchstdotierten Manager haben sich "nicht hinreichend" informiert , über ein Geschäft, das die Bank letztlich in ihrer Existenz gefährdet hat. Die Richter haben wohl den alten Grundsatz "Dummheit ist nicht strafbar" zu Grunde gelegt. Für mich stellt es eine grobe Pflichtverletzung der Vorstände dar. Diese ist offenbar leider im deutschen Strafrecht nicht greifbar.
Das ist deutsches Recht: (Nicht nur Nonnenmacher) Keine vorsätzliche Untreue feststellbar. (Mollath) Hinweis auf Untreue ist der direkte Weg in die Psychiatrie.
Es geht doch nichts über einen "demokratischen Rechtsstaat", auch wenn er sich in keiner Weise hinter einer Bananenrepublik verstecken muss.
Ich könnte schon wieder würgen!