Ukraine

Ein Unterforum für rechtsvergleichende Themen

Re: Ukraine

Beitragvon Livia » Sa 12. Apr 2014, 22:26

maxikatze hat geschrieben
Hallo Livia :)
Für Putin hat die Volksabstimmung eben mehr Gewicht als das Völkerrecht, welches Vertreter anderer Länder mit unterzeichnet haben, denen es imgrunde nichts angeht, welchen Weg russische Bürger gehen wollen.


Genau so ist es, aber es ist nie das Gleiche wenn zwei das Gleiche tun. ;)
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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Re: Ukraine

Beitragvon Livia » So 13. Apr 2014, 08:32

Sonnenschein hat geschrieben
Es geht gar nicht darum dass man nicht Akzeptiert, dass Schweizer oder Russen ihre rechte mit Abstimmungen durchsetzen. Das dürfen sie natürlich. Aber wenn sie die rechte anderer verletzten, dann wird durch die Abstimmung kein recht aus dem unrecht. Wenn eine Einbrecherbande abstimmt, wo sie einbrechen, dann ist das trotzdem Einbruch.

Und Putin MUSS sich das Gefallen lassen so auch Obama dass man Kritik an ihnen übt. Man hat der Ukraine versprochen wo sie ihre Atom Waffen abgegeben haben, dass Nato und die Russen weder Einmarschieren noch sie im stich lassen. Beides ist geschehen.


Liebe Sonne, du weisst ja auch wie Versprechungen von Politikern gedeutet und ausgelegt werden, da ist Lügen angesagt. Es geht aber um das Abstimmungsrecht welches nicht berücksichtigt wird. In der Krim wie auch hier bei uns, (man nehme die Abstimmung um die Minarette,) da wurde Weltweit laut geschrien wir würden das Völkerrecht verletzen und wurden sogar beim internationalen Gerichtshof verklagt, Gott sei Dank ohne Erfolg. Genau so war es wieder bei der Zuwanderungs Abstimmung, auch hier wurde geschrien wir würden das Völkerrecht verletzen. Diese Abstimmungen werden bevor sie überhaupt zur Abstimmung kommen, gesetzlich und völkerrechtlich überprüft und erst dann wird der Text zur Abstimmung frei gegeben. So ist es auch in der Krim verlaufen.

Dass viele Politiker den Menschen das Stimmrecht verweigern, beweisen diese Abstimmungen bei uns und jetzt auch in der Krim. Dass Menschen dann zu Verbrechern gestempelt werden, weil sie gegen eine Bande von Besserwissern stimmten, lässt so vieles vermuten. ;)
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Re: Ukraine

Beitragvon AlexRE » So 13. Apr 2014, 13:51

Livia hat geschrieben:In der Krim wie auch hier bei uns, (man nehme die Abstimmung um die Minarette,) da wurde Weltweit laut geschrien wir würden das Völkerrecht verletzen und wurden sogar beim internationalen Gerichtshof verklagt, Gott sei Dank ohne Erfolg. Genau so war es wieder bei der Zuwanderungs Abstimmung, auch hier wurde geschrien wir würden das Völkerrecht verletzen.


Der Vergleich hinkt wieder, es ist nämlich ein großer Unterschied, ob ein Bruch des Völkerrechts von politisch interessierter Seite behauptet wird oder ob das Völkerrecht eindeutig gebrochen wurde.

Bei der Besetzung der Krim durch die Russen war das zu 100 % der Fall, da gibt es keine Spielräume für juristische Diskussionen. Bei den Schweizer Abstimmungen in Sachen Minarette & Co. waren die Vorwürfe, dass die Schweiz durch Verletzung der EMRK Völkerrecht gebrochen habe, allesamt ziemlich substanzlos. Einzig der Erfolg der Ausschaffungsinitiative könnte ein ernsthaftes völkerrechtliches Problem darstellen, aber das Thema ist ja noch nicht ganz durch, soweit ich weiß.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Ukraine

Beitragvon AlexRE » So 13. Apr 2014, 16:10

In der Ostukraine bringen sich die chauvinistisch aufgehetzten Normalbürger gegenseitig um und die als Bürgerrechtsexperten weltberühmten us-amerikanischen und russischen Machtpolitiker überschlagen sich mit gegenseitigen Schuldzuweisungen. :evil:

UKRAINE
Tote und Verletzte in der Ost-Ukraine

Bei dem "Anti-Terror-Einsatz" der ukrainischen Polizei gegen pro-russische Gruppen in der Stadt Slawjansk hat es auf beiden Seiten Opfer gegeben. Der Ton zwischen Washington und Moskau wird ebenfalls schärfer.

(...)

Die USA haben Russland angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Ost-Ukraine mit "weiteren Konsequenzen" gedroht. Außenminister John Kerry sprach in einem Telefonat mit seinem Moskauer Amtskollegen Sergej Lawrow von "abgestimmten" Aktionen Militanter in der Ost-Ukraine, die mit speziellen russischen Waffen ausgerüstet gewesen seien. Kerry zog Parallelen zu den Vorgängen auf der Krim vor der russischen Annexion der Halbinsel und drohte Moskau mit weiteren Konsequenzen, sollte es keine Schritte zur Deeskalation in der Ost-Ukraine unternehmen.

Russlands Außenminister Lawrow wies die Vorwürfe aus Washington erneut zurück. Die schwere Krise sei von der "unfähigen" Regierung in Kiew hervorgerufen worden, sagte Lawrow der Agentur Itar-Tass zufolge. Die ukrainische Führung ignoriere die Rechte der russischsprachigen Bürger.

(...)


http://www.dw.de/tote-und-verletzte-in-der-ost-ukraine/a-17563730
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Re: Ukraine

Beitragvon Livia » So 13. Apr 2014, 19:26

AlexRE hat geschrieben:
Livia hat geschrieben:In der Krim wie auch hier bei uns, (man nehme die Abstimmung um die Minarette,) da wurde Weltweit laut geschrien wir würden das Völkerrecht verletzen und wurden sogar beim internationalen Gerichtshof verklagt, Gott sei Dank ohne Erfolg. Genau so war es wieder bei der Zuwanderungs Abstimmung, auch hier wurde geschrien wir würden das Völkerrecht verletzen.


Der Vergleich hinkt wieder, es ist nämlich ein großer Unterschied, ob ein Bruch des Völkerrechts von politisch interessierter Seite behauptet wird oder ob das Völkerrecht eindeutig gebrochen wurde.

Bei der Besetzung der Krim durch die Russen war das zu 100 % der Fall, da gibt es keine Spielräume für juristische Diskussionen. Bei den Schweizer Abstimmungen in Sachen Minarette & Co. waren die Vorwürfe, dass die Schweiz durch Verletzung der EMRK Völkerrecht gebrochen habe, allesamt ziemlich substanzlos. Einzig der Erfolg der Ausschaffungsinitiative könnte ein ernsthaftes völkerrechtliches Problem darstellen, aber das Thema ist ja noch nicht ganz durch, soweit ich weiß.


Betreffend der Ausschaffungsinitiative verstösst die Schweiz meines Erachtens und nach meinen Recherchen nicht mit dem Völkerrecht.

F. Die Bestimmungen dieses Abkommens sind nicht anwendbar auf Personen, für
die ernsthafte Gründe für den Verdacht bestehen:
a) dass sie ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein
Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke
begangen haben, die Bestimmungen zur Verhinderung solcher
Verbrechen enthalten;
b) dass sie ein schweres Verbrechen des gemeinen Rechts ausserhalb des Gastlandes
begangen haben, bevor sie dort als Flüchtling aufgenommen worden
sind;
c) dass sie sich Handlungen zuschulden kommen liessen, die gegen die Ziele
und Grundsätze der Vereinten Nationen gerichtet sind.
Art. 2 Allgemeine Verpflichtungen
Jeder Flüchtling hat gegenüber dem Land, in dem er sich aufhält, Pflichten, zu denen
insbesondere die Verpflichtung gehört, sich den Gesetzen und Verordnungen sowie
den Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu unterziehen.


http://www.admin.ch/opc/de/classified-c ... 142.30.pdf

1.Kein vertragsschliessender Staat darf einen Flüchtling in irgendeiner Form in das Gebiet eines Landes ausweisen oder zurückstellen, wo sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen gefährdet wäre.
2.Auf diese Vorschrift kann sich ein Flüchtling nicht berufen, wenn erhebliche Gründe dafür vorliegen, dass er als eine Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltsstaates angesehen werden muss oder wenn er eine Bedrohung für die Gemeinschaft dieses Landes bedeutet, weil er wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist.


http://www.politnetz.ch/artikel/6548-di ... elkerrecht
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Re: Ukraine

Beitragvon AlexRE » So 13. Apr 2014, 21:44

Bei der Ausschaffunginitiative ging es nicht um Flüchtlinge, sondern um alle in der Schweiz lebenden Ausländer einschließlich der seit Jahrzehnten dort ansässigen.

Die wegen eines Bagatelldelikts und ohne richterliche Überprüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall einfach rauszuschmeißen, verstößt m. M. n. mit ziemlicher Sicherheit gegen die EMRK.

Aber das wird sich noch herausstellen, wenn der Bundesrat die ursprüngliche Fassung des Beschlusses nicht irgendwie abbiegen kann. Dann wird wahrscheinlich erstmals das Ergebnis einer Schweizer Volksabstimmung in Straßburg kassiert werden.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Ukraine

Beitragvon Livia » Mo 14. Apr 2014, 08:11

AlexRE hat geschrieben:Bei der Ausschaffunginitiative ging es nicht um Flüchtlinge, sondern um alle in der Schweiz lebenden Ausländer einschließlich der seit Jahrzehnten dort ansässigen.

Die wegen eines Bagatelldelikts und ohne richterliche Überprüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall einfach rauszuschmeißen, verstößt m. M. n. mit ziemlicher Sicherheit gegen die EMRK.

Aber das wird sich noch herausstellen, wenn der Bundesrat die ursprüngliche Fassung des Beschlusses nicht irgendwie abbiegen kann. Dann wird wahrscheinlich erstmals das Ergebnis einer Schweizer Volksabstimmung in Straßburg kassiert werden.


Das ist richtig Alex, nur wenn Bagatelldelikte vorliegen, werden sie hier eigentlich nicht ausgewiesen, sondern bekommen oft Bleiberecht. Auch bei Schwerstdelikten verfügen die Betroffenen meist über Anwälte die einer Ausweisung entgegenwirken und ein Bleiberecht auch erreichen können. Das hat auch bewirkt, dass diese Initiative überhaupt zustande kam.

Auch in Deutschland werden viele Asylanten ausgewiesen, das wird aber toleriert.

Bild

Während 2005 allein in Berlin nach geltendem Recht 19.787 Personen sofort ausreisepflichtig gewesen wären, wurden 2005 1.400 Personen tatsächlich abgeschoben, davon laut einer Pressemitteilung des Innensenators Körting, 41 % direkt aus dem Strafregelvollzug[4]. Ähnlich sieht es beispielsweise in Niedersachsen aus, wo laut Innenministerium[5] 1.336 Personen abgeschoben wurden, 369 aufgrund von Straftaten, davon 215 aufgrund schwerer Straftaten.
Änderung des deutschen Ausweisungs- und Abschiebungsrechts[Bearbeiten]
Die durch Gesetz v. 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) in den § 5 Abs. 4, § 54 Nr. 5 und 5 a AufenthG (zuvor seit 1. Januar 2002 § 8 Abs. 1 Nr. 5 Ausländergesetz) eingefügten zusätzlichen Aufenthaltserlaubnisversagungs- und Ausweisungsgründe beruhen auf den nach dem früheren Bundesinnenminister Otto Schily scherzhaft „Otto-Katalog“ benannten Anti-Terror-Maßnahmen. Danach reicht der begründete Verdacht auf Mitgliedschaft oder Unterstützung einer den Terrorismus unterstützenden im In- oder Ausland tätigen Gruppierung aus, um eine Aufenthaltserlaubnis zu verweigern oder eine Ausweisung zu verfügen.


Abschiebung (Recht)
(Weitergeleitet von Ausschaffung)
Die Zwangsmaßnahme der Abschiebung (in der Schweiz auch: Ausschaffung bzw. Rückschaffung) ist die Vollstreckung der Ausreisepflicht einer Person, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzt, aus dem sie abgeschoben werden soll. Sie erfolgt als Verwaltungsakt durch staatliche Behörden in der Regel in das Herkunftsland der Person oder in ein so genanntes Drittland.
Begrifflich von der Abschiebung zu trennen ist die Zurückweisung an einer Grenze, weil die Einreisevoraussetzungen (z. B das erforderliche Visum) fehlen; ebenfalls die Zurückschiebung nach einer erfolgten Einreise, weil sie unerlaubt war: sie wird in der Regel innerhalb von sechs Monaten durchgeführt.


http://de.wikipedia.org/wiki/Ausschaffung
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Re: Ukraine

Beitragvon maxikatze » Mo 14. Apr 2014, 11:18

Bei der Besetzung der Krim durch die Russen war das zu 100 % der Fall, da gibt es keine Spielräume für juristische Diskussionen.



:roll: Typische westliche Meinung. Die aber völlig ausblendet, dass auf der Krim hauptsächlich Russen wohnen, die man jetzt endlich gefragt hat, wem sie zugehören wollen.

Egal ob Westmächte vor über zwanzig Jahren die Souveränität des Landes Ukraine zugesichert und unterschrieben haben, wenn sie das Volk nicht in der Entscheidung mit einbezogen haben, ist es vorhersehbar, dass es irgendwann zu Unruhen kommen wird.
Der Westen hat allenfalls das Recht sich mit Diplomatie und Verhandlungsgeschick einzubringen, aber nicht mit Säbelrasseln und Sanktionen, die Europa nur noch stärker von USA abhängig machen als sie es so schon sind.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: Ukraine

Beitragvon AlexRE » Mo 14. Apr 2014, 11:32

Livia hat geschrieben:Das ist richtig Alex, nur wenn Bagatelldelikte vorliegen, werden sie hier eigentlich nicht ausgewiesen, sondern bekommen oft Bleiberecht. Auch bei Schwerstdelikten verfügen die Betroffenen meist über Anwälte die einer Ausweisung entgegenwirken und ein Bleiberecht auch erreichen können. Das hat auch bewirkt, dass diese Initiative überhaupt zustande kam.


Der Fehler der Ausschaffungsinitiative liegt nicht im Endergebnis der Abschiebung der meisten Kriminellen selbst, sondern in der Verweigerung jeglicher Einzelfallprüfung, also in dem Automatismus. Wie willst Du denn zwischen Bagatelldelikten und Schwerstdelikten unterscheiden, wenn ein Automatismus jede richterliche Überprüfung ausschließt?

Man könnte den Rechtsschutz sehr weit zurückfahren bzw. vereinfachen und die Verfahren beschleunigen, vielleicht auch bereits den Richter in dem Strafverfahren, dessen rechtskräftiges Urteil dann zur Ausschaffung führt, über Ausschaffungshindernisse in Härtefällen entscheiden lassen. Aber den Rechtschutz auf Null zu reduzieren, wie es die Ausschaffungsinitiative vorsieht, verstößt gegen die EMRK. Wenn für wichtige Belange des Einzelnen gar kein rechtsstaatliches Verfahren existiert, ist der betreffende Staat kein Rechtsstaat im Sinne der im Europarat vertretenen Staatengemeinschaft mehr.
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Re: Ukraine

Beitragvon maxikatze » Mo 14. Apr 2014, 11:59

Was hat die Ausschaffungsinitiative mit dem Thema Ukraine zu tun? :?:
Oder habt Ihr Euch im Strang geirrt?
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