Edathy & Friedrich

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Re: Edathy & Friedrich

Beitragvon AlexRE » Mo 17. Feb 2014, 22:41

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Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Edathy & Friedrich

Beitragvon maxikatze » Di 18. Feb 2014, 11:40

AlexRE hat geschrieben:Bild



Dann kennt sie uns aber noch nicht. :lol:
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: Edathy & Friedrich

Beitragvon AlexRE » Di 18. Feb 2014, 17:54

:lol:

machhinne.jpg
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Re: Edathy & Friedrich

Beitragvon AlexRE » Mi 19. Feb 2014, 12:59

Vom schlauen Forum hierher kopiert:

borus hat geschrieben:die gesamte bundesregierung ist schuld an den bildern da es ein dehngesetz ist .bilder nach 1-10 Bild


Das ist noch nicht einmal völlig von der Hand zu weisen, obwohl es von Dir ist.

Fakt ist jedenfalls:

1. Es gibt Pädophile, die mit Rücksicht auf die Kinder und / oder das Gesetz ihre Neigung überhaupt nicht betätigen und sich nicht strafbar machen. Damit sie der Versuchung auf Dauer widerstehen können, gibt es auch Hilfsangebote:

http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=43474

2. So ein "Dehngesetz" lässt legale Spielräume, wo klare Verbote eindeutig die bessere Lösung wären. So eine Gesetzesstümperei kann wahrscheinlich Betroffene, die ihrer Neigung eigentlich nicht nachgeben wollen, dazu verleiten, legale Spielräume auszunutzen und am Ende den Kindern doch Schaden zuzufügen. Außerdem zerstören sie dabei natürlich ihr Ansehen in der Öffentlichkeit und im Falle eines Berufspolitikers die eigene Karriere.

Unter dem Strich ist das mal wieder ein Beispiel für die Ungeeignetheit von Politikern, die für alles zuständig sind, sich aber immer nur mit den finanziellen Interessen der jeweiligen eigenen Klientel ernsthaft befassen.
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Re: Edathy & Friedrich

Beitragvon AlexRE » Mi 19. Feb 2014, 14:43

Das hätte gerade noch gefehlt, dass die SPD - Wählerbasis das Personalopfer der CDU bezahlen muss ... :shock:

friedrichmindestlohn.jpg
friedrichmindestlohn.jpg (45.94 KiB) 18198-mal betrachtet


https://www.facebook.com/pages/Thomas-Pla%C3%9Fmann/260698594050583

Zuzutrauen ist unser politischen Klasse so ein Geschäft aber, das wird nicht nur der Karikaturist für möglich halten. :roll:
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Re: Edathy & Friedrich

Beitragvon AlexRE » Mi 19. Feb 2014, 15:20

Staber hat geschrieben:
Das sorgt leider keineswegs für Klarheit.

Eins ist doch sonnenklar. Der Fall Edathy ist längst nicht mehr nur ein Drama der Indiskretionen und Durchstechereien. Und es geht hier auch nicht mehr nur um Parteiengeklüngel mit oder ohne rechtliche Relevanz. Auch nicht um die Frage, wie viel kindliche Nacktheit gerade noch legal ist – und schon gar nicht um all die Opfer perverser pädophiler Gewalt.
Der Fall Edathy, wenn man ihn denn so nennen darf, offenbart vielmehr eine Maßlosigkeit im Umgang mit Recht und Gesetz, die fassungslos macht, nicht nur aufseiten der Koalition. In der Ermittlungsakte, die der „Süddeutschen“ vorliegt, steht neben der Tatsache, dass Edathy nichts Illegales besessen habe, dass „aufgrund kriminalistischer Erfahrung“ davon auszugehen sei, dass er auch strafbares Material besitze. Wird damit nicht die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten? Ich meine ja! Sie ist ein eherner Grundsatz unseres Rechts.
Eine weitere Säule demokratischer Rechtsprechung ist, dass eine strafrechtliche Bewertung nichts mit einer moralischen zu tun haben darf. Die andere Seite ist aber auch , nicht alles, was wir ekelhaft oder empörend finden, ist illegal. Und ein Rechtsstaat muss gewährleisten, dass die Justiz nicht Partei nimmt. Im Fall Edathy sind fundamentale Grundsätze verletzt worden. Wir kennen das aus dem Wulff-Prozess . Denn auch dort gilt: Es geht nicht um Moral oder Ethos – es geht um strafrechtliche Relevanz.
MfG

Bild


Ethik und Recht müssen sich auch in einem "positivistischen" Rechtssystem nicht widersprechen.

Friedrich hat in diesem Zusammenhang etwas durcheinander gebracht und damit harsche Kritik der Linkspartei provoziert. Das habe ich auf Towandas Forum dazu geschrieben:

Towanda2 hat geschrieben:Linke vergleicht Friedrich mit Berlusconi

Ex-Verfassungsminister Hans-Peter Friedrich......

HANDELSBLATT


Die Formulierung ist sehr unglücklich gewählt und fordert einen Vergleich mit Berlusconi geradezu heraus:

„Es war meine Pflicht das zu machen – ich kann das gar nicht verstehen, wie man das anders sehen soll, es sei denn, man ist Winkeladvokat oder Rechtspositivist“. Er habe mit seinem Handeln das Ansehen Deutschlands wahren wollen: „Wenn dies ein Gesetz verbiete, gehöre es abgeschafft.“


Dennoch hinkt dieser Vergleich. Berlusconi hat sich tatsächlich gegen den Rechtspositivismus (= strikt am gesetzten Recht / §§ oriente Rechtssystematik) gewandt, indem er die Vorschriften nachträglich seinen Bedürfnissen angepasst hat. In Friedrichs Fall besteht die von ihm angesprochene Schwäche des Rechtspositivismus gar nicht, weil das einschlägige Gesetz durchaus imstande ist, unbillige und / oder politisch unkluge Ergebnisse seiner Anwendung zu vermeiden:

§ 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht

(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als

1.
Amtsträger,

2.
für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder

3.
Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(...)


http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353b.html


Wer mit einer normalerweise verbotenen Weitergabe von Informationen Schaden von wichtigen öffentlichen Interessen abwendet, kann m. M. n. das rot markierte Tatbestandsmerkmal des Geheimnisverrats nicht erfüllen. Friedrichs Intention, die Führung der SPD davor zu bewahren, dass sie im Unwissen um die laufenden Ermittlungen Edathy zum Staatssekretär oder gar Minister macht und damit eine maximale Peinlichkeit für die gesamte politische Führung der Bundesrepublik und für das Parlament verursacht, war so eindeutig an der Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen orientiert, dass eine Verletzung des § 353b StGB kaum in Betracht kommt.

Dass für ihn nicht das öffentliche Interesse, sondern politische Kumpanei mit den Sozis im Vordergrund stand, glaube ich eher nicht. ;)

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Re: Edathy & Friedrich

Beitragvon maxikatze » Mi 19. Feb 2014, 18:07

Wer mit einer normalerweise verbotenen Weitergabe von Informationen Schaden von wichtigen öffentlichen Interessen abwendet, kann m. M. n. das rot markierte Tatbestandsmerkmal des Geheimnisverrats nicht erfüllen. Friedrichs Intention, die Führung der SPD davor zu bewahren, dass sie im Unwissen um die laufenden Ermittlungen Edathy zum Staatssekretär oder gar Minister macht und damit eine maximale Peinlichkeit für die gesamte politische Führung der Bundesrepublik und für das Parlament verursacht, war so eindeutig an der Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen orientiert, dass eine Verletzung des § 353b StGB kaum in Betracht kommt.

Dass für ihn nicht das öffentliche Interesse, sondern politische Kumpanei mit den Sozis im Vordergrund stand, glaube ich eher nicht.


Das kann ich mir auch nicht vorstellen.
Und ja, ich hätte an Friedrichs Stelle genau so gehandelt!
Er hat lediglich den Fehler begangen, dass er nicht zuerst die Kanzlerin informiert hat.
Man stelle sich nur einmal vor, die SPD hätte ohne Wissen der Vorkommnisse, Edathy im Dezember mit einem Ministeramt bedacht. Das konnte nur verhindert werden, in dem Friedrich den SPD-Vorsitzenden Gabriel darüber in Kenntnis setzte.
Meiner Meinung war der Rücktritt überflüssig.
Von daher teile ich keinesfalls folgende Ansicht, auch wenn sie von einem Rechtsgelehrten kommt:

"...Friedrich hat sich mit seinen Aussagen über das Gesetz gestellt und ist allein aus diesem Grund als Minister nicht tragbar..."

http://www.internet-law.de/2014/02/die- ... ign=buffer
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Re: Edathy & Friedrich

Beitragvon AlexRE » Fr 21. Feb 2014, 16:25

Gerade auf dem Spiegel - Forum geschrieben:

grouchomax hat geschrieben:Die Frage müsste lauten,

Wer bestimmt, was ein Amts/Dienstgeheimnis ist, und wer bestimmt, an wen unter welchen Umständen ein solches weitergegeben wird?


Auch wenn ein Dienstgeheimnis vorliegt, ist dessen Weitergabe nur strafbar, wenn sie unbefugt erfolgt und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet werden:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353b.html

Danach kann sich zumindest Friedrich hier nicht strafbar gemacht haben. Dass ein öffentliches Interesse daran bestanden habe, die SPD - Führung im Vorfeld der Besetzung höchster Staatsämter in Unkenntnis über skandalträchtige Ermittlungen gegen einen ihrer Topkandidaten für einen Posten als Staatssekretär zu lassen, kann man allenfalls in einer politischen Diskussion mal eben freihändig behaupten, aber ganz sicher nicht mit konsistenten juristischen Argumenten unterlegen.

Jeder Staatsanwalt kennt die Vorschriften, die ein öffentliches Interesse daran dokumentieren, dass staatliche Personalentscheider NICHT in Unkenntniss über Strafverfahren gegen ihre Kandidaten gelassen werden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Anordnung_%C3%BCber_Mitteilungen_in_Strafsachen

Im politischen Raum kann man so etwas natürlich mal übersehen, wenn es dabei stört, dem parteipolitischen Gegner eine schwere Pflichtverletzung bzw. eine Straftat nachzusagen. Die für eventuelle Vorermittlungen gegen Friedrich zuständigen Staatsanwälte werden aber (das hoffe ich wenigstens zuversichtlich) insoweit die parteipolitische Brille weglassen.
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Re: Edathy & Friedrich

Beitragvon AlexRE » Fr 21. Feb 2014, 18:27

Frau Merkel hält sich bedeckt ... ;)

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Re: Edathy & Friedrich

Beitragvon Staber » Sa 22. Feb 2014, 14:25

Fall-Edathy-GAbriel-Oppermann-Friedrich-650x472.jpg


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Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
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