Merkelmerkzettel
AlexRE hat geschrieben:
Der Keller ganz rechts unten sieht aber danach aus, als wäre der Zeichner ebendort zu verorten - ganz rechts unten. Ein Teil der Mainstream Medien beschönigt vielleicht aktuelle Kriminalstatistiken, aber wer ernsthaft meint, dass die (reichs-) deutsche Geschichte von den heutigen Medien verfälscht werde, möchte sie wohl selbst gerne fälschen.
Unter den aktuellen Veröffentlichungen zum Ausbruch des 1. Weltkriegs ist mir jedenfalls noch keine Verleumdung der deutschen Seite aufgefallen.
maxikatze hat geschrieben:https://www.facebook.com/photo.php?v=10201581357600605
Hat Friedrichs übereilter Rücktritt vllt doch nichts mit der Affäre Edathy zu tun, sondern mit seiner ablehnenden Haltung von Gen-Mais noch während der Koalitinsverhandlungen?
Denn jetzt wird ganz unverholen zugegeben, dass die Interessen der Industrie vorrangig zu sein haben.
§ 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
1.
Amtsträger,
2.
für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
3.
Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)
... Mir erschien es von Anfang an als etwas suspekt, dass ein Informationsfluss innerhalb der Spitze des parteipolitischen Establishments als Geheimnisverrat hingestellt wird, zumal Friedrich nur verhindern wollte, dass die SPD im Unwissen um die Ermittlungen Edathy zum Staatssekretär oder gar Minister macht.
Ich halte das jedenfalls nicht für einen tatbestandlichen Verrat von Dienstgeheimnissen, dafür fehlt es m. M. n. an einer vorsätzlichen oder fahrlässigen "Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen":
Der Fall des Kinderliebhabers Sebastian Edathy ist Thema in allen Medien. Das sorgt leider keineswegs für Klarheit. Das liegt an den vielen Nebelbomben, mit denen Edathy um sich wirft und die eilfertig verbreitet werden.
Edathy geht dabei mit einer Kaltschnäuzigkeit vor, die selbst bei Politikern selten sein dürfte. Er habe nie kinderpornografisches Material besessen, beteuert er aus seinem Versteck im Ausland, alles sei legal gewesen...
Das sorgt leider keineswegs für Klarheit.
Staber hat geschrieben:In der Ermittlungsakte, die der „Süddeutschen“ vorliegt, steht neben der Tatsache, dass Edathy nichts Illegales besessen habe, dass „aufgrund kriminalistischer Erfahrung“ davon auszugehen sei, dass er auch strafbares Material besitze. Wird damit nicht die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten? Ich meine ja! Sie ist ein eherner Grundsatz unseres Rechts.
Die Bedeutung des Anfangsverdachts für eine rechtsstaatliche Ordnung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Mit dem Anfangsverdacht wird grundsätzlich eine Hürde für den Beginn von Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Polizei errichtet. Erst wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat“, § 152 Abs. 2 StPO, vorliegen, dürfen Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden. Der Anfangsverdacht schützt den Betroffenen so vor Ermittlungen aufgrund bloßer Vermutungen. Er muss in konkreten Tatsachen bestehen, wobei die Schwelle hierfür allerdings mitunter niedrig ist. So sind sog. Initiativermittlungen nach Nr. 6 der „Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren“ (RiStBV) schon dann zulässig, wenn „nach kriminalistischer Erfahrung die wenn auch geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine verfolgbare Straftat begangen worden ist“.
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