GEMA erhebt Gebühren auf PRISM- und Tempora-Telefonmitschnitte
Berlin, Karlsruhe (dpo) - Sind wir bald alle reich? Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Gebührenansprüche Deutscher Bürger gegenüber ausländischen Geheimdiensten, die deren Telefongespräche abhören, geltend machen. Je nach Zahl der von NSA und GCHQ mitgeschnittenen und abgespielten Telefonmitschnitte dürfen von der GEMA vertretene "Künstler" mit Ausschüttungen zwischen 20 und 1000
Euro monatlich rechnen.
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Um künftig Tantiemen aus den bei den Geheimdiensten NSA und GCHQ eingetriebenen Gebühren zu erhalten, sollte jeder Bundesbürger schnellstmöglich einen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA abschließen. Wie ein solcher Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA abgeschlossen wird, erfahren Sie in diesem Video anschaulich Schritt für Schritt:
http://www.der-postillon.com/2013/07/gema-erhebt-gebuhren-auf-prism-und.html