Staber hat geschrieben:Seit Paul Kirchhof sich dazu hergegeben hat der "Haushaltsabgabe" (GEZ-Zwangsgebühr) durch sein Gutachten eine juristisch-moralische Grundlage zu verschaffen, ist er bei mir unten durch.
MfG Horst
Wenn man diese Argumentation weiter spinnt, kommt man irgendwann zu einer Polizei-, Justiz- und Bundeswehrtaxe in gleicher Höhe für alle Bürger, deren Rechte gegen Rechtsverletzer aller Art geschützt werden müssen:
Paul Kirchhof im Gespräch
„Der Rundfunkbeitrag ist wie eine Kurtaxe“
(...)
Die Empfänger der Rundfunksendungen lassen sich nicht individualisieren. Rundfunk wird nicht am Kiosk gekauft oder wie Strom am Zähler abgerechnet. Rundfunk funkt überall herum. Für diese Fälle hat unser Recht den „Beitrag“ entwickelt: Belastet werden die Menschen, die eine Leistung üblicherweise nutzen. Das ist vergleichbar einer Kurtaxe, die jeder Urlauber zahlt, auch wenn er nie in den Kurpark geht, oder einem Anliegerbeitrag für neue Straßen, auch wenn der Anlieger kein Auto fährt.
(...)
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html
Die verbleibenden steuerfinanzierten Staatsaufgaben sind dann über eine einheitliche Kopfsteuer in gleicher Höhe für reich und arm zu bestreiten.
Das hat zwar mit dem grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG und mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Abs. 1 GG nichts mehr zu tun (beides verlangt eine stärkere Inanspruchnahme von leistungsfähigen Reichen im Vergleich zu den Zahlungspflichten der Armen), aber das ist für von Pfründeninhabern und Abzockern in Auftrag gegebene Rechtsgutachten ganz normal. Die Ergebnisse haben nie irgendetwas mit dem Grundgesetz im Allgemeinen und dem Sozialstaatsprinzip sowie dem Gleichheitsgrundsatz im Besonderen zu tun.