Um eine Million hinterziehen zu können, muss man erst einmal über zwei Millionen irgendwo absahnen. So ein ganz kleiner Fisch kann das also gar nicht sein. Dass der BGH die Grenze von einer Million gezogen und für höhere Beträge Bewährungsstrafen grundsätzlich ausgeschlossen hat, spricht doch sehr stark gegen die hier zitierte Volksweisheit "die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen".
Das heißt übrigens auch, dass bei dem komplizierten Sachverhalt auch noch ein Freispruch Würths dringewesen wäre, sonst wäre eine Geld- oder Bewährungsstrafe gar nicht möglich bzw. in der Revision chancenlos gewesen.