Staber hat geschrieben:Bis zum heutigen Tag hat keine wissenschaftliche Studie einen überzeugenden Beweis dafür erbracht, dass die Todesstrafe eine stärkere abschreckende Wirkung hat , als langjährige Haftstrafen.
Jede Gesellschaft sucht nach Schutz vor Verbrechen. Klar! Das Festhalten an der Todesstrafe ermöglicht den Regierungen vielleicht, den Eindruck zu erwecken, dass sie starke Maßnahmen gegen das Verbrechen ergriffen. In Wahrheit lenkt dies nur davon ab, über soziale Strategien nachzudenken, die notwendig sind, um die Ursachen für Kriminalität zu bekämpfen. Diese sind in komplexen seelischen wie gesellschaftlichen Bedingungen (z.B. soziale Missstände) zu suchen, auf die die Todesstrafe meines Erachtens keinerlei Einfluss nimmt. Gestern wurden laut einem staatlichen iranischen Nachrichtensender im Gefängnis von Dschiroft in der Provinz Kerman fünf Häftlinge gehängt.
Ahamad Ali Anjamrooz, Justizvertreter der Stadt Dschiroft, gab gestern in einer Pressekonferenz bekannt, die fünf hätten versucht, mit dem Graben eines 18 Meter langen Fluchttunnels der Hinrichtung zu entgehen.Innerhalb von fünf Tagen hätten sie 15 Meter geschafft, dann wurde das Vorhaben bei einer Zellendurchsuchung entdeckt.
Die Namen der Gefangenen wurden nicht bekannt gegeben. Sie sollen alle wegen Drogenkriminalität verurteilt worden sein.
Tausende Gefangene wurden wie z.B. im Iran hingerichtet, dennoch fehlt jeder Hinweis darauf, dass die Todesstrafe Drogenhandel oder Drogenmissbrauch reduziert.
Dass Terrorregime unter dem Etikett "Todesstrafe" aus allen möglichen und unmöglichen Gründen Menschen ermorden, ist noch kein Grund für eine Selbstbeschränkung von Rechtsstaaten (siehe meine Signatur). Wohl aber die Gefahr, durch von Rachetrieb bestimmte Prozesse fahrlässig falsche Urteile zu generieren. Das reicht ja auch für die Ablehnung der Todesstrafe.
Aber wenn man sich damit nicht begnügt, sondern zusätzlich noch gebetsmühlenartig Bekenntnisse zu dem hohen Wert der Menschenwürde und des Lebensrechts von Mördern herunterzuleiern, läuft man Gefahr, die Menschenwürde und das Lebensrecht von Mordopfern in Frage zu stellen.
Genau genommen hat sich diese Gefahr bereits verwirklicht, wie man an etlichen weichzeichnerischen Gerichtsentscheidungen zu ekelhaften Gewaltdelikten sieht.