"Das Haus sei nach dem Kauf der Wulffs sicherheitstechnisch stark aufgerüstet worden, unter anderem mit Fensterscheiben aus Panzerglas und schweren Stahltüren."
Unter Normalbürgern müsste so ein Veräußerungsgewinn, der nur durch eine geplatzte Vertragsbeziehung entstanden ist, an denjenigen herausgegeben werden, der im Vertrauen auf den Bestand des Vertrages die Werterhöhung des Hauses bezahlt hat:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__313.htmlhttp://dejure.org/gesetze/BGB/812.htmlFür die ganz hohen Herrschaften, die die für sie maßgeblichen Rechtsgrundlagen selbst erschaffen, gelten aber offensichtlich keine normalen Maßstäbe:
"Keine Ablöse für Wertsteigerung
Für die Wertsteigerung müssen die Wulffs keine Ablösezahlungen leisten. Das bestätigte das Finanzministerium in Hannover gegenüber "Spiegel Online": Es gebe "in Niedersachsen keine Regelungen zu dieser Frage", und es gebe "keinen Anlass, einen Teil des Verkaufserlöses an das Land abzuführen"."
http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_64884134/haus-von-christian-wulff-in-grossburgwedel-mit-grossem-gewinn-verkauft.html________________________________________________FABRICIUS | 5036 Beiträge
gerd154 :Für die ganz hohen Herrschaften, die die für sie maßgeblichen Rechtsgrundlagen selbst erschaffen, gelten aber offensichtlich keine normalen Maßstäbe:
"Keine Ablöse für Wertsteigerung
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Weist Du denn auch, wieviel die Wulffs damals selbst in die Renovierung gesteckt haben ?
Denn das Land hat nur die sicherheitstechnische Aufrüstung bezahlt ....
..und : Dann bekommen Bund und Land ja nur rd 50% ESt vom Spekulationsgewinn .....
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"Nur die sicherheitstechnische Aufrüstung" ist gut, die war noch weitaus teuerer als jetzt durch die Wertsteigerung des gesamten Hauses zum Ausdruck kommt:
"Wulffs Frau Bettina schreibt in ihrem Buch "Jenseits des Protokolls" aus dem Jahr 2012, dass vor ihrem Einzug in das Haus Anfang 2009 unter anderem sämtliche Fensterscheiben durch schusssicheres Panzerglas ersetzt sowie drei Stahltüren eingebaut wurden. Es sei zudem ein besonders geschützter Panikraum eingerichtet worden. Laut "Stern.de" sollen die Maßnahmen 900.000 Euro gekostet und den Wert der Immobilie um 250.000 Euro gesteigert haben."
http://www.t-online.de/nachrichten/deut ... kauft.htmlDass er das versteuern muss, ist richtig - aber wie ich auf S. 141 des threads geschrieben hatte: Wenn ein Geschäft unter Privatleuten platzt, muss derjenige, dem dadurch etwas ohne Rechtsgrund zugeflossen ist, das Geld an denjenigen herausgeben, der es in das geplatzte Geschäft investiert hat.
Außerdem muss der Steuerzahler auch zukünftig für die Sicherheit des ehenmaligen Bundespräsidenten aufkommen. Die bereits getätigten Aufwendungen hat Herr Wulff ja sozusagen privat verflüssigt.