von AlexRE » Mi 21. Aug 2013, 13:00
Livia hat geschrieben:Kündigung wegen Facebook-EintragsKündigung wegen Facebook-Eintrag - das hört man immer häufiger. Manchmal reicht auch schon ein Bild. Das musste jetzt ein Lagerist erfahren, der trotz Bandscheibenvorfalls seine schwangere Frau hochhob - und davon Bilder postete.
Er war wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben, hob aber bei seiner Hochzeit seine schwangere Frau hoch - und veröffentlichte Fotos davon auf Facebook: Das hat einen Lageristen jetzt seinen Job gekostet. Der 21-Jährige einigte sich mit seinem bisherigen Arbeitgeber auf einen Vergleich, wie letzte Woche (15. August) bekanntwurde.
http://www.bluewin.ch/de/index.php/1901 ... /de/style/
Aus dem Artikel geht nicht einmal hervor, in welchem Land das passiert ist und welches Arbeitsrecht maßgeblich war. Ich habe per google einen anderen Artikel herausgesucht. Das war ein deutscher Fall vor dem Arbeitsgericht Krefeld:
http://www.derwesten.de/region/niederrh ... 18663.htmlBeiden Artikeln ist nicht zu entnehmen, wieso die außerordentliche fristlose Kündigung in eine ordentliche fristgemäße umgewandelt wurde. Das deutet nämlich darauf hin, dass der Facebook - Eintrag letztendlich gar nicht entscheidend war, weil die verhaltensbedingte Kündigung (Gefährdung des Heilungserfolgs) in eine krankheitsbedingte umgewandelt wurde, die auch dann wirksam ist, wenn den kranken Arbeitnehmer keinerlei Verschulden trifft. Dafür reicht nämlich eine negative Prognose hinsichtlich des zu erwartenden Krankheitsverlaufes und der Wahrscheinlicheit zukünftiger Erkrankungen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... dingt.htmlBei einem Lageristen mit einem Bandscheibenvorfall ist die Prognose nun einmal negativ.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.