AlexRE hat geschrieben:
http://www.stern.de/panorama/urteil-vermieterin-darf-raucher-kuendigen-2045203.html
Der Amtsrichter hatte ja schon die Prozesskostenhilfe für den Beklagten abgelehnt, obwohl er gegen die BGH - Rechtsprechung urteilen wollte. Den PKH - Beschluss hat ihm das Landgericht um die Ohren gehauen und dem Urteil wird es ebenso ergehen. Ich glaube nicht, dass sich das BVerfG mit dieser Sache befassen muss. Dass die von dem Amtsrichter vorgenommene Rechtsgüterabwägung unvertretbar ist, wissen auch die Instanzgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Abgesehen davon, dass ich das wie du sehe ... das Urteil ist doch schon ein paar Wochen alt und der Mann in die Berufung gegangen.