maxikatze hat geschrieben:
Ich finde es nicht schlecht, wenn man versucht den Räuber entgegenzuwirken und nicht wie immer progadiert wird, ihnen alles ohne Gegenwehr zu überlassen. Diese Rentnerin hat bewiesen dass das auch möglich ist.
maxikatze hat geschrieben:
Ich finde es nicht schlecht, wenn man versucht den Räuber entgegenzuwirken und nicht wie immer progadiert wird, ihnen alles ohne Gegenwehr zu überlassen. Diese Rentnerin hat bewiesen dass das auch möglich ist.
maxikatze hat geschrieben:Ich finde es nicht schlecht, wenn man versucht den Räuber entgegenzuwirken und nicht wie immer progadiert wird, ihnen alles ohne Gegenwehr zu überlassen. Diese Rentnerin hat bewiesen dass das auch möglich ist.
Das war unglaublich leichtsinnig von ihr. Das hätte für die ältere Dame auch anders ausgehen können. Man kann bei einem Raubüberfall nicht davon ausgehen, dass die Täter bei geringer Gegenwehr den Rückzug antreten.
maxikatze hat geschrieben:
Livia hat geschrieben:Das und ähnliches kann man fast täglich in der Presse lesen. Die Menschen sind es Müde, sich um ihre Habe bringen zu lassen ohne Gegenwehr.
Alex schrieb
Für Richter Götzl war dies Anlass genug, gegen Josef I. eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu verhängen - ein Strafmaß, bei dem keine Aussetzung zur Bewährung mehr möglich ist. Als der 57-jährige seine damals verspürte Angst im Prozess dadurch verständlich zu machen versuchte, dass er schilderte, wie er in der Vergangenheit von Jugendlichen derart zusammengeschlagen wurde, dass er zahlreiche Trümmerbrüche im Gesicht erlitt, die mit im Kiefer verbleibenden Drähten zusammengeflickt werden mussten, hielt ihm Götzl vor, in "Selbstmitleid" zu zerfließen.
Auf solch eine Situation lässt auch das anschließende Handeln des Stundenten schließen, der in seine Wohnung flüchtete und sich in Erwartung weiterer Angriffe ein Messer und einen Baseballschläger zurechtlegte. Gerade in diesem Verhalten aber wollte Götzl erkennen, dass Sven G. nicht in Angst, sondern überlegt gehandelt habe. Mindestens genauso gut lässt sich allerdings argumentieren, dass die Tatsache, dass er nicht die Rettungsleitstelle oder die Polizei rief, ein deutliches Anzeichen dafür war, dass die Entscheidungsfähigkeit des Studenten durchaus in schwerer Weise von Panik getrübt war. Denn erst das gegen ihn gefällte Urteil - das vor dem Bekanntwerden der Rechtsprechungspraxis Götzls niemand erwarten konnte - macht dieses Unterlassen der Information von Behörden im Nachhinein zu einem "vernünftigen" Handeln.
Zu dem Schluss, dass Götzl hier zu weit ging, kam nun auch der Bundesgerichtshof, der in der Revision des Falles darauf hinwies, dass das Münchner Schwurgericht den "besonderen Umständen des Falles" nicht gerecht" wurde. Jetzt muss der Fall unter einem anderen Richter neu verhandelt werden. Möglicherweise etwas zu spät für Sven G., der bereits eineinhalb Jahre Haft hinter sich hat. Und möglicherweise auch zu spät, um jene Zivilcourage wieder zu etablieren, mit der Dominik Brunner vielleicht geholfen hätte werden können.
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