Die 5% Klausel

Hier können sich Mitwirkende von politischen Parteien äußern, die an dem Aktionsbündnis Verfassungsreferendum teilnehmen wollen.

Die 5% Klausel

Beitragvon maxikatze » So 16. Jun 2013, 08:34

http://ef-magazin.de/2013/06/14/4279-dr ... kampfpause

...Eine Wahl ohne Prozenthürde würde bedeuten, dass alle kleinen Parteien, die in der Lage sind, die Stimmen für ein Mandat zu erzielen künftig im Parlament vertreten wären. Das würde aber die Anzahl der Mandate für die etablierten Parteien schmälern.
Um das wenigstens für die nächste Wahl noch mal zu verhindern, soll die Dreiprozenthürde festgelegt werden...





Warum ist gilt diese Regelung immer noch nicht für die kommende Bundestagswahlen eingeführt?
Wer eine Partei gewählt hat, die knapp diese Hürde verfehlt, dessen Stimme nimmt nicht am Wählerwillen teil. Er ist sozusagen ausgeklammert.
Man darf nicht vergessen, es geht um bis zu 3 Mio Stimmabgaben, die im Nichts verschwinden, weil sie keine 5% erreicht haben. Das ist eindeutig zuviel. Diese Stimmen dürften nicht unter den Tisch fallen.
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Re: Die 5% Klausel

Beitragvon AlexRE » So 16. Jun 2013, 11:54

maxikatze hat geschrieben:http://ef-magazin.de/2013/06/14/4279-dreiprozenthuerde-kurze-wahlkampfpause


Die Autorin des Artikels:

http://ef-magazin.de/autor/vera-lengsfeld

hat sich diese Frage schon öfters gestellt:

Die Grünen, die in ihren Anfangsjahren gegen die Fünfprozenthürde Front gemacht haben, müssen sich fragen lassen, warum sie ihre eigenen Ansprüche über Bord geworfen haben.


Sie ist nämlich von der DDR - Bürgerbewegung nach der Wende zunächst bei den Grünen in der gesamtdeutschen Politik aktiv geworden und später zur CDU gewechselt.

Wenn man die Frage an die heutigen Grünen richtet, werden sie vermutlich auf die schlechten Erfahrungen mit den vielen Splitterparteien im Reichsparlament der Weimarer Republik verweisen, so wie sie für die Abkehr von vielen politischen Ansprüchen der Gründerzeit pragmatische politische Gründe benennen können.

Noch so gute Gründe nützen ihnen allerdings nichts, wenn der Wähler sie ihnen nicht abkauft. Der Wähler und Volkssouverän ist kein Richter, der nur aus bewiesenen Tatsachen bzw. Motiven eines Angeklagten oder Beklagten Konsequenzen ziehen darf. In freien und geheimen Wahlen kann man auch aus dem bloßen Verdacht, dass die Abgeordneten einer Partei Pfründenwirtschaft betreiben, die Konsequenz der Wahl einer anderen Partei ziehen.

Berufspolitiker wären also gut beraten, einen gegen sie sprechenden falschen äußeren Eindruck zu vermeiden. Insofern scheinen die Grünen ziemlich beratungsresistent zu sein ...
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Re: Die 5% Klausel

Beitragvon Staber » So 16. Jun 2013, 12:49

Eigentlich sollte keiner mehr wählen gehen ...weder in Deutschland noch für die EU. Denn man kann nicht abwählen. Wenn man eine kleine Partei wählt, dann scheitert sie an einer Prozenthürde und die Stimmen werden einfach prozentual umverteilt, d.h. Millionen von Wählern werden einfach ignoriert. Ist das Demokratie? Außerdem hat Deutschland keine Verfassung, oder irre ich mich ,sondern nur ein Grundgesetz, so eine Art Absichtserklärung und auch dieses wurde dem deutschen Volk nie zur Abstimmung vorgelegt. Nein, das ist Parteien-Diktatur die sich den Anstrich von Demokratie gibt. Untereinander machen dann die Politiker was gut für sie ist, den Bürger haben sie schon lange aus den Augen verloren. Politiker, Helfer und Helfershelfer brauchen vielleicht wieder mal eine Revolution (so wie in Frankreich vor einigen hundert Jahren). Politiker haben sicher Freude daran, dass "demokratisch" aufgeräumt wird?!

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Re: Die 5% Klausel

Beitragvon AlexRE » So 16. Jun 2013, 12:57

Staber hat geschrieben:Außerdem hat Deutschland keine Verfassung,


Das könnte jemand, der seit über 2 Jahren mit fast 2.400 Beiträgen auf diesem Forum unterwegs ist, eigentlich besser wissen. ;)

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Re: Die 5% Klausel

Beitragvon Staber » So 16. Jun 2013, 13:12

AlexRE hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:Außerdem hat Deutschland keine Verfassung,


Das könnte jemand, der seit über 2 Jahren mit fast 2.400 Beiträgen auf diesem Forum unterwegs ist, eigentlich besser wissen. ;)

viewtopic.php?f=43&t=99


Hi Alex!
Das könnte jemand, da hast du Recht.Ich würde sagen: die Bundesrepublik Deutschland hat eine Verfassung die "Grundgesetz" heißt.
Wir haben ja schließlich auch ein "Verfassunggericht", und kein "Grundgesetzgericht" ;) ;)

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Re: Die 5% Klausel

Beitragvon AlexRE » So 16. Jun 2013, 13:57

Die Überschrift ist unerheblich, die niederländische Verfassung nennt sich übersetzt auch "Grundgesetz" und nicht "Verfassung".

Entscheidend ist in staatsrechtlicher Hinsicht, dass die ursprüngliche Vorläufigkeit des Grundgesetzes mit dessen Anerkennung durch den deutschen Volkssouverän als Verfassung aufgehoben ist. Diese Anerkennung liegt spätestens in der Wiederwahl H. Kohls im Jahre 1994. Außerdem würde jede Umfrage ergeben, dass eine sehr große Mehrheit der Deutschen das GG als seine Verfassung ansieht.

Es bleibt allerdings eine grobe Legitimitätslücke im GG hinsichtlich der Frage von Volksabstimmungen auf Bundesebene. Die ist nach der Wiedervereinigung nie durch irgendeine Art von Mehrheit entschieden worden, sondern von einer Sperrminorität der Unionsparteien gegen Grundgesetzänderungen. Die Mehrheit des Volkes und seiner gewählten Repräsentanten war immer für Volksabstimmungen auf Bundesebene.
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