"Der Steuerfahnder soll gemeinsam mit Hoeneß´ Steuerberater und einem weiteren Anwalt die Selbstanzeige des Bayern-Präsidenten formuliert haben,
....
Die anschließend offenbar in aller Eile erstellte und fehlerhafte Selbstanzeige könnte Hoeneß nun in ernste Schwierigkeiten bringen. (ska)"
Das erinnert entfernt an Vater Graf, der sich von einem minderqualifizierten Steuerfachgehilfen aus dem näheren Bekanntenkreis hat beraten lassen und so im Knast gelandet ist.
Hier waren zwar ein Steuerberater und ein Anwalt beteiligt, aber es sieht doch ganz so aus, als hätte Hoeneß das besondere Vertrauen zu langjährigen Bekannten der höchstmöglichen Qualifikation spezialisierter Experten auf dem sensiblen Gebiet der Selbstanzeige vorgezogen.
Das passt zu der bayerischen "mir san mir" - Mentalität und der daraus resultierenden Spezln - Wirtschaft, verdeutlicht aber gleichzeitig den neuralgischen Punkt innerhalb dieses Prinzips: Was in einer Klassengesellschaft mit stark gedämpftem Wettbewerb gut funktioniert, kann einem um die Ohren fliegen, wenn und soweit gute Beziehungen überhaupt nicht funktionieren. Vor Gericht ist es wohl auch in Bayern mit der Beziehungswirtschaft nicht weit her und denkbare demokratische Umbrüche in Deutschland und / oder Europa in der Zukunft, die den Wirtschaftsgesetzen und damit echtem Leistungswettbewerb mehr Durchsetzungskraft im realen Wirtschaftsleben verleihen, könnten dem "mir san mir" - System gewaltige Probleme einbrocken.
Livia hat geschrieben:Im Fall der Anklage sei es aber unwahrscheinlich, dass Hoeneß Haft ohne Bewährung drohe.
http://www.bluewin.ch/de/index.php/1398 ... undesliga/
Millionen-Steuerhinterzieher müssen mit Gefängnis rechnen
Wer dem Fiskus mehr als eine Million Euro vorenthielt, kam bislang oft selbst im schlimmsten Fall mit einer Bewährungsstrafe davon. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, diese milde Praxis zu kippen: Steuerhinterzieher können künftig hinter Gittern landen. Der 1. Strafsenat hob ein Urteil gegen einen Augsburger Geschäftsmann auf. Durch teilweise falsche Angaben hatte er eine günstigere Besteuerung erreicht, wodurch dem Fiskus 1,1 Millionen Euro entgangen waren.
Der Bundesgerichtshof hat erstmals entschieden, dass bei Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro der Angeklagte in der Regel ins Gefängnis muss. Der 1. Strafsenat hob nun ein Urteil gegen einen Geschäftsmann aus Augsburg auf - dieser war mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Nun droht ihm Gefängnis.
(...)
Alex schrieb
Wer auch immer zu dieser Einschätzung gekommen ist, muss mehr wissen als der zuständige Strafsenat des Bundesgerichtshofs.
Livia hat geschrieben:Alex schrieb
Wer auch immer zu dieser Einschätzung gekommen ist, muss mehr wissen als der zuständige Strafsenat des Bundesgerichtshofs.
Genau das ist fast immer ein Problem, dass Journalisten eigene Meinungen preisgeben ohne richtig recherchiert zu haben. Das führt dann unweigerlich zu falschen Informationen, was man tagtäglich in der Presse und auch Medien feststellen kann.
"Vor der Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung können keine weiteren Einzelheiten zum Anklagevorwurf mitgeteilt werden, zumal in Steuerstrafverfahren besondere Geheimhaltungspflichten gelten."
http://www.rp-online.de/sport/fussball/bundesliga/die-pressemitteilung-des-olg-muenchen-im-wortlaut-1.3571625
Tja, da wird das prozessbegleitende Rauschen im Blätterwald und Palaver auf Internetforen sich mit weniger Infos zum Sachverhalt als bei spektakulären Vergewaltigungsprozessen begnügen müssen.
Das Steuergeheimnis schützt aber auch nicht nur Prozessbeteiligte, sondern auch völlig unbeteiligte Dritte wie Geschäftspartner des Angeklagten, auf deren wirtschaftliche Verhältnisse die Steuerdaten der Leute, mit denen sie wirtschaftliche Beziehungen haben, Rückschlüsse zulassen. Insoweit erscheint mir diese "Geheimniskrämerei" dann doch eher sinnvoll zu sein.
Zu den hier vielfach geäußerten Wünschen nach einer harten Bestrafung: Ich möchte weder einen Promi - Bonus noch einen Promi - Malus für Herrn Hoeness oder sonst jemanden, der vor einem deutschen Strafgericht angeklagt wird. Das hat überhaupt nichts mit Sympathie oder Antipathie zu tun. Wenn irgendeine Art von Inobjektivität bei Gericht einreißt, ist letztendlich kein Mensch mehr davor sicher, als Angehöriger einer in Ungnade gefallenen sozialen, ethnischen oder beruflichen Gruppe als Angeklagter oder Partei in Zivilprozessen schlechte Karten zu haben.
Im Fall Hoeness würde eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung schon deshalb nach Promi - Malus miefen, weil er nach den bisher veröffentlichten Informationen zu dem Fall eine normalerweise strafbefreiende Selbstanzeige erstattet hat, die aufgrund von formalen Fehlern unwirksam sein soll. Das ist rechtsstaatlich / verfassungsrechtlich gesehen grenzwertig, weil die typische Unübersichtlichkeit des Steuerrechts im Strafrecht mit dem besonderen Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) kollidiert.
Die Praxis der weiten Auslegung der die Strafbefreiung zunichte machenden Tatbestände nach § 271 Abs. 2 AO durch den BGH ist deshalb höchst strittig. Wer sich dieses etwas komplizierte Thema näher ansehen will, kann hier tun:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/11-05/index.php?sz=7
Wenn aber schon die Tatbestandsmäßigkeit einer Strafnorm im Einzelfall höchst problematisch ist, dann greifen Gerichte, die trotzdem zu Lasten des Angeklagten entscheiden, normalerweise nicht in den oberen Bereich des Strafrahmens oder verhängen Strafen ohne Bewährung, wo auch Bewährung möglich wäre. Deshalb wäre bei einem Nicht - Promi hier entweder eine Bewährungsstrafe oder eine Einstellung gegen ein hohes Bußgeld nach § 153a StPO der Normalfall.
Wenn Hoeness genauso behandelt wird, gewährt ihm das Gericht also keineswegs einen Promi - Bonus, sondern nimmt von einem Promi - Malus Abstand.
FC Bayern München verpflichtet junges Strafverteidiger-Talent für 25 Millionen Euro
München (dpo) - Uli Hoeneß ist immer für eine Überraschung gut. Soeben hat die Vereinsführung des FC Bayern München einen überraschenden Sensationstransfer bestätigt. Für eine Ablösesumme von 25 Millionen Euro wechselt Ausnahmeanwalt Ludger von Werneck (29) von Bayer 04 Leverkusen zum Rekordmeister.
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Wird es von Wernecke gelingen, den Tor sauberzuhalten?
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Der für einen Anwalt noch sehr junge von Werneck, der sich vor allem auf Seiten des Rechts wohlfühlt, zur Not aber auch link sein kann, wird noch diese Woche nach München umziehen.
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