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wolfi10 | 12652 Beiträge
@JonnyZickZack
das Problem ist, dass vermutlich deshalb nicht wegen Mord oder Todschlag verurteilt wird, weil die Justiz den Nachweis braucht, dass der Schlag des Angeklagten zum Tod geführt haben muss.
Treten jetzt mehrere auf einen ein, kann jeder wechselseitig dem nächsten den finalen Todesschlag in die Schuhe schieben.
Jetzt kann es passieren, dass der Mörder nur wegen gefährlicher oder schwerer Körperverletzung bestraft wird, weil der eine Schlag niemandem zugeordnet werden kann.
Es fehlt im Gesetz an dem Straftatbestand der bandemäßigen Ermordung, wonach einfach alle Schläger wegen Mord bestraft werden können.
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Guckst Du:
"§ 25 Täterschaft
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter)."
http://dejure.org/gesetze/StGB/25.htmlIm Gesetz selbst fehlt gar nix, es fehlt eine demokratische Kontrollinstanz zur Wahrung der in der Autorität der Gesetze manifestierten Volkssouveränität. Wenn eine in weiten Teilen pflichtvergessene Justiz unter Rückgriff auf korrupte Gutachter den Sinn der von demokratisch legitimierten Repräsentanten des Volkes formulierten Gesetze einfach so wegfabulieren kann, wird sie im Endeffekt zu einer das Demokratieprinzip konterkarierenden und damit von der grundgesetzlichen Ordnung abgekoppelten Art von Staatsmacht.
Beispiel:
Bei der Reform des StGB Ende der 90er Jahre wurde die Strafandrohung für die gefährliche Körperverletzung von 3 Monaten bis 5 Jahren Gefängnis auf 6 Monate bis 10 Jahre Gefängnis verdoppelt. Ein paar Jahre später wurde die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr durch eine Änderung der StPO massiv erleichtert.
Was sagt das über den Willen des Gesetzgebers (d. h., des gewählten Parlaments, der einzigen legitimen Vertreter des Volkssouveräns) in Bezug auf die berüchtigten "Intensivtäter" unter den Gewaltkriminellen aus?
Richtig - die sollen NICHT frei herumlaufen und bis zu ihrer endgültigen langjährigen Inhaftierung nach soundsoviel Bewährungsstrafen einen Menschen nach dem anderen lebensgefährlich verletzen.
In der Justizpraxis tun die meisten Richter aber so, als hätte es diese Gesetzesänderungen nie gegeben.
Wir brauchen also keine neuen §§, sondern ein spezielles Gericht nur für justizinterne Angelegenheiten, das aus nicht in dem allgemeinen Justizsoziotop "aufgewachsenen" Richtern besteht. Die haben nämlich bis jetzt noch immer ihre Kollegen geschützt und notfalls den Rechtsbeugungs - § wie einen Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt.
Die Modalitäten der Besetzung eines solchen Gerichts wären natürlich eine sehr schwierige und verfassungsrechtlich hochsensible Angelegenheit, aber auf lange Sicht wird nichts anderes übrigbleiben. Eine Rechtswirklichkeit weitab der kant`schen Minimalanforderungen an jede Rechts- und Staatsvernunft würde sich irgendwann zu einer Existenzbedrohung für die freiheitlich demokratische Grundordnung an sich auswachsen.