AlexRE hat geschrieben:Staber hat geschrieben:Das Beruhigende an der Geschichte ist jedoch, dass in unserem Land auch für Minister immer noch die gleichen Regeln gelten wie für Otto-Normal-Verbraucher.
Fast die gleichen Regeln, für eine Alkoholfahrt mit tödlichen Folgen bekommt man meistens eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung:Am 29. Oktober 1983 verursachte Wiesheu auf der Autobahn München-Nürnberg unter Alkoholeinfluss (1,75 Promille) einen schweren Verkehrsunfall, bei dem er den 67-jährigen Rentner Josef Rubinfeld tötete und dessen 41-jährigen Begleiter schwer verletzte.[6] Nachdem der Bayerische Landtag daraufhin Wiesheus Immunität aufgehoben hatte, wurde er in erster Instanz vom Amtsgericht München im Oktober 1984 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten ohne Bewährung verurteilt. In zweiter Instanz verurteilte ihn das Landgericht München I 1985 rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Tötung zu 12 Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Geldstrafe von 20.000 DM.
http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Wiesheu
Tach Alex!
Wie man sieht , wird man immer wieder eines besseren belehrt!
gruß staber