BESCHLAGNAHME VON DATEN
Einsatz in Redaktion: "Völlig unverhältnismäßig und überzogen"
Die Beschlagnahme von Daten eines Nutzers des Internetforums unserer Zeitung hat bundesweit Empörung ausgelöst. Journalistenverbände und Politiker äußerten Unverständnis über den Polizeieinsatz in den Augsburger Redaktionsräumen am Montag. Auch im Internet wurde massive Kritik laut.
(...)
Allerdings sei mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung von anonymer Seite auch seine berufliche Integrität in Zweifel gezogen worden. Ullrich betonte, dass die Beschlagnahmeaktion als solche nicht durch ihn, sondern durch ein Gericht veranlasst worden sei.
(...)
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Einsatz-in-Redaktion-Voellig-unverhaeltnismaessig-und-ueberzogen-id23766601.html
Die Beschlagnahme konnte auch nur durch ein Gericht veranlasst werden, so wie Rechtsbeugungen nur durch Richter und einige andere Funktionsträger mit richterlicher Gestaltungmacht begangen werden können. Mitarbeiter kommunaler Ordnungsbehörden gehören nicht dazu. Der Vorwurf der Rechtsbeugung kann also keine ernst gemeinte Tatsachenbehauptung sein, sondern allenfalls eine Beleidigung, falls er nicht sogar als Werturteil innerhalb einer politischen Debatte von der grundgesetzlichen Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Außerdem begibt sich jemand, der einen grob unverhältnismäßigen richterlichen Beschluss erwirkt, in die Nähe einer Anstiftung zur Rechtsbeugung. Anstiftung oder Beihilfe zur Rechtsbeugung kann nämlich auch jemand begehen, der selbst keine richterlichen Vollmachten hat:
http://dejure.org/gesetze/StGB/28.html
Der Inhalt des Forenbeitrags dürfte somit quasi nachlegitimiert und auch nicht mehr als Beleidigung anzusehen sein.